Sehr geehrter Fragesteller,
das Oberlandesgericht Brandenburg hat mit Urteil vom 11.01.2007; AZ: 5 U 152/05
in einem ähnlich gelagerten Fall geurteilt, dass außerhalb der Nachtruhe in einem Mischgebiet unregelmäßiges Hundegebell hinzunehmen ist, da es tagsüber so viele Hintergrundgeräusche gibt, dass das Bellen keine unzumutbare Beeinträchtigung bedeutet.
Sie sollten daher Ihre Nachbarn darauf aufmerksam machen, dass gelegentliches Hundegebell hinzunehmen ist.
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Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
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Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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Antwort
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