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Nachbar beschwert sich über Hundegebell u.jaule am Tage

| 15. März 2011 21:25 |
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Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

ansprache des nachbarn von gegenüber,ihm würde das bellen und jaulen unseres hundes (besser sei-
ner frau,diese würde 2x die woche zu hause arbeiten und könne so nicht telefonieren)sie fühle sich belästigt in ihrer ruhr.immer wenn fremde hunde vorbei kommen und die hunde aus der nachbarschaft rechtes grundstück ohne einflussnahme der besitzer auf dessen hund wenn sie zu hause sind,was wir allerdings machen.steigern sich denn die hunde so hoch ca.2-3min..wenn wir nicht zu hause sind ,können wir auch keinen einfluss nehmen-dies werfen sie uns
vor.wenn wir unferhofft vom einkauf oder arbeit kommen liegt unser hund ganz entspannt am tor oder in der hecke und freud sich.
Wie sollen wir reagieren bzw.wie verhalten wir uns?unser hund hat hundeschule besucht.wir werden
weiter einfluss nehmen wenn wir da sind,aber wenn nicht-was dann?

15. März 2011 | 22:39

Antwort

von


(608)
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
Tel: 030.56702204
Web: https://hauptstadtanwalt.de/
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Sehr geehrter Fragesteller,

das Oberlandesgericht Brandenburg hat mit Urteil vom 11.01.2007; AZ: 5 U 152/05 in einem ähnlich gelagerten Fall geurteilt, dass außerhalb der Nachtruhe in einem Mischgebiet unregelmäßiges Hundegebell hinzunehmen ist, da es tagsüber so viele Hintergrundgeräusche gibt, dass das Bellen keine unzumutbare Beeinträchtigung bedeutet.

Sie sollten daher Ihre Nachbarn darauf aufmerksam machen, dass gelegentliches Hundegebell hinzunehmen ist.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de

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Bewertung des Fragestellers 16. März 2011 | 19:15

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wie der Anwalt schon geschrieben hat, auf diesaer Plattform war es nur so möglich.Alles weitere wird sich in absehbarer Zukunft zeigen was draus wird.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 16. März 2011
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wie der Anwalt schon geschrieben hat, auf diesaer Plattform war es nur so möglich.Alles weitere wird sich in absehbarer Zukunft zeigen was draus wird.


ANTWORT VON

(608)

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