Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Meinen Antworten muss ich einige allgemeine Erläuterungen vorausschicken:
Feste gesetzliche Vorgaben, wie oft ein Hund bellen darf, gibt es nicht. Rechtlich betrachtet ist das Hundegebell eine „Einwirkung" im Sinne von § 906 Abs. 1 BGB
. Diese Einwirkung dürfte Ihre Nachbarn nicht bzw. nur unwesentlich beeinträchtigen, wie es im Gesetz heißt.
Problematisch ist natürlich, praxistauglich zu unterscheiden, was noch eine „unwesentliche Beeinträchtigung" ist. Hierzu gibt es eine Vielzahl von Entscheidungen unterschiedlicher Gerichte. In diesen Entscheidungen werden oftmals auch unterschiedliche Auffassungen vertreten, welches Maß an Gebell noch unwesentlich ist.
Bitte verstehen Sie meine unten stehenden Antworten daher als ein „Querschnitt" dieser Gerichtsentscheidungen.
1. Zu welchen Tageszeiten darf der Hund bellen?
Zwischen 7.00 Uhr und 22.00 Uhr sollte ihr Hund nicht bellen. Sofern bei Ihnen noch eine „Mittagsruhe" üblich ist (z. B. 13.00-15.00 Uhr), sollte Ihr Hund auch während dieser nicht bellen.
2. Wieviel bellen ist erlaubt bzw. wie oft darf ein Hund bellen? Speziell im Sommer, wenn sich mehr im freien abspielt.
Diverse Gerichtsentscheidungen gehen dabei regelmäßig insgesamt von 30 Minuten Gebell am Tag aus. Wobei dieses nicht länger als 10 Minuten ununterbrochen dauern darf. Ein Unterschied zwischen Sommer und Winter gibt es hierbei nicht.
3. Soll mit den Nachbarn ein Absprache getroffen werden?
4. Vielleicht können Sie mir allgemeine Hinweise geben.
Wie Sie meinen obigen Ausführungen entnehmen können, ist die Rechtslage relativ kompliziert. Die gesetzlichen Vorschriften sind kaum praxistauglich. Sollten Ihre Nachbarn Sie wegen des Gebells vor Gericht verklagen, ist auch möglich, dass Sie an einem „besonders empfindlichen" Richter geraten, der die Situation zu Ihrem nachteil beurteilt.
Eine einvernehmliche Regelung mit Ihren Nachbarn kann ich Ihnen daher, auch im Interesse einer guten Nachbarschaft, nur sehr an das Herz legen.
Allerdings dürften in Ihrem Fall die Störungen durch das Hundegebell schon dadurch eingeschränkt sein, dass die entsprechenden Nachbarn nach Ihren Angaben ca. 40-50m entfernt wohnen.
Im Zweifelsfall dürfte für Ihre Nachbarn auch gar nicht sicher nachvollziehbar sein, ob nun Ihr Hund gebellt hat, oder ein ganz anderer Hund. Insofern besteht das „Risiko", dass Ihre Nachbarn nun jegliches Gebell Ihrem Hund zuschreiben.
Im Falle eines Prozesses hätten die Nachbarn dann zu beweisen, dass Ihr Hund der Störer war und nicht ein x-beliebiger anderer Hund. Dieser Beweis dürfte nur schwer zu führen sein. Dies wäre –im Fall eines Prozesses- ein deutlicher Vorteil für Sie.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Guido C. Bischof, Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 28.02.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Mir ist gerade bei Betrachtung meiner Antwort etwas aufgefallen:
Zu Frage 1) muss es korrekt heißen "Zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr sollte ihr Hund nicht bellen.". Gemeint ist hier die Nachtzeit.