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Nach versuchter Reparatur Einstellung Gasheizung durch Klempner zu hoher CO Wert

| 16. August 2023 10:17 |
Preis: 40,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Sehr geehrte Rechtsanwälte,

Meine Gasheizung ist 29 Jahre alt und geht seit einigen Jahren nach der ersten Zündung auf Störung und funktioniert nach dem manuellen Wiederstarten dann gut. Der Schornsteinfeger hatte bei der jährl. Prüfung nie Emissions-Mängel festgestellt.
Ich hatte einen Klempner beauftragt, den defekt zu beseitigen. Nach Besichtigung sagte er mir, dass aufgrund des Alters der Heizung er das versuchen würde, aber es nicht sicher ist, ob es hinzubekommen ist. Er würde es mit einer Wartung und neuer Einstellung versuchen.
Die Wartung konnte er nicht komplett durchführen, weil er Teile der Heizung nicht öffnen konnte durch überdrehte Schrauben. Es wurden diverse Einstellungsversuche gemacht, wo überhöhte CO Werte gemessen wurden. Die Anlage wurde zurückgelassen mit einem Messzettel mit CO Wert im Rahmen. Ich weiß allerdings nicht, ob das die letzte Messung war, da zwischen Messung und Verlassen des Arbeitsbereiches eine Stunde lag, er aber anschließend noch andere Tätigkeiten hier machte. Mir viel auf, das die Anlage danach viel "höher" lief und hatte schon ein ungutes Gefühl.
Die beauftragte Reparatur war erfolglos, der Defekt besteht weiterhin. Der Schornsteinfeger hat 2 Wochen danach extrem überhöhte CO Werte festgestellt, die beseitigt werden müssen, sonst dürfe ich die Anlage nicht mehr betreiben. Der Klempner weigert sich jetzt, die Einstellungen der Heizung kostenlos zu korrigieren mit der Begründung: korrektes Hinterlassen der Heizungseinstellung gem. Messzettel, alte Heizung, Einstellungen sind schwierig hinzubekommen.

Muss der Klempner die Heizung kostenlos wieder richtig einstellen, aufgrund Gewährleistung o. ä.? Kann er sich weigern, die Heizung richtig einzustellen?

Da der Defekt nicht beseitigt ist, habe ich da Möglichkeiten die Rechnung zu kürzen o. ä.?

Vielen Dank und herzliche Grüße

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn der Monteur mitgeteilt hat, dass eine Wartung nicht oder nur schwer möglich ist, kann dies eine Haftungsbeschränkung sein, die sie trotzdem akzeptiert haben. Problem wird sein, dass er die Einschränkung wahrscheinlich nicht beweisen kann - anderenfalls wird aber bei dem Alter der Heizung auch ein Gutachter (wenn Sie weiter vorgehen) sich schwer tun zu sagen, dass die Wartung/Reparatur doch möglich sei. So oder so müssen Sie den Handwerker einmal schriftlich auffordern, den hohen CO-Gehalt abzuändern, denn das Ergebnis wollten Sie ja auf keinen Fall.

Somit muss er es so wiederherstellen, wie es vorher war oder eben reparieren, wenn es geht.
Unbedingt aber schriftlich auffordern.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 16. August 2023 | 14:20

Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Habe ich Sie richtig verstanden, dass die Wiederherstellung des alten Zustandes bzw. die Reparatur auf Kosten des Klempners erfolgen muss?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. August 2023 | 12:43

Ja, diesem müssen Sie die Möglichkeit der Nachbesserung geben. Sollte er sich weigern oder das erfolglos verlaufen, können Sie weitere Schritte (z.B. Minderung, Schadensersatz) in die Wege leiten.

Bewertung des Fragestellers 18. August 2023 | 13:35

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

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Da der Klempner sich strikt weigerte noch einmal zu mir zu kommen, wenn ich das nicht bezahle, war mir besonders die Antwort wichtig, dass ich das Recht der kostenlosen Schadenbeseitigung habe. Das wurde erst später auf Nachfrage beantwortet. Vielen Dank dafür :-)

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