Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn der Monteur mitgeteilt hat, dass eine Wartung nicht oder nur schwer möglich ist, kann dies eine Haftungsbeschränkung sein, die sie trotzdem akzeptiert haben. Problem wird sein, dass er die Einschränkung wahrscheinlich nicht beweisen kann - anderenfalls wird aber bei dem Alter der Heizung auch ein Gutachter (wenn Sie weiter vorgehen) sich schwer tun zu sagen, dass die Wartung/Reparatur doch möglich sei. So oder so müssen Sie den Handwerker einmal schriftlich auffordern, den hohen CO-Gehalt abzuändern, denn das Ergebnis wollten Sie ja auf keinen Fall.
Somit muss er es so wiederherstellen, wie es vorher war oder eben reparieren, wenn es geht.
Unbedingt aber schriftlich auffordern.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Habe ich Sie richtig verstanden, dass die Wiederherstellung des alten Zustandes bzw. die Reparatur auf Kosten des Klempners erfolgen muss?
Ja, diesem müssen Sie die Möglichkeit der Nachbesserung geben. Sollte er sich weigern oder das erfolglos verlaufen, können Sie weitere Schritte (z.B. Minderung, Schadensersatz) in die Wege leiten.