Sehr geehrte Fragestellerin,
ob eine etwaige Klage erfolgversprechend ist, ist weniger davon abhängig, ob Ihnen der schriftliche Kaufvertrag noch vorliegt, sondern davon ob Sie beweisen können, dass der Fernseher vom Verkäufer abgeholt worden ist.
Da die Gegenseite nicht weiß, da Ihnen der Kaufvertrag nicht mehr vorliegt, wird diese den Abschluss eine solchen nicht bestreiten. Wenn die Gegenseite trotzdem behaupten würde, es sein kein Vertrag abgeschlossen worden, läge ein versuchter Prozessbetrug vor, da die Parteien in eine Zivilprozess keine unwahren Tatsachen behaupten dürfen.
Im Zweifel könnte auch der Auktionsbetreiber als Zeuge vernommen werden, da dieser weiterhin Zugriff auf die Daten haben wird.
Schwieriger wird es nach Ihrer Schilderung sein, nachzuweisen, dass der Fernseher vom Verkäufer abgeholt worden ist. So ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie darüber keine Quittung erhalten. Wenn Sie diesen Beweis nicht erbringen können, wird es schwierig sein den Prozess zu gewinnen.
Letztendlich hängt es aber immer vom Verhalten der Gegenseite ab. Wird diese nicht anwaltlich vertreten, können durch Unwissenheit Fehler gemacht werden, die Ihnen zu Gute kommen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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Antwort
vonRechtsanwalt Ingo Bordasch
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Der Abholschein von Hermes liegt mir vor. Das das Gerät am 14.05.2009 bei mir abgeholt worden ist und 2 Tage später bei der Empfängerin quittiert wurde.Ist es denn nun möglich den Betrag zurück zu fordern oder muss ich auch den Fernseher mehmen.
Ich bedanke mich für Ihre Antworten !!
Sehr geehrte Fragestellerin,
nach Ihrer Schilderung können Sie inzwischen auch vom Kaufvertrag zurücktreten und nur die Erstattung des Kaufpreises verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
- Rechtsanwalt -