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Nach Einspruch immer eine Hauptverhandlung?

| 11. Mai 2023 21:58 |
Preis: 30,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Bernhard Müller

Hallo, ich habe einen Strafbefehl erhalten, weil ich Anfang des Jahres angeblich gegen eine einstweilige Anordnung verstoßen haben soll (Gewaltschutz). Mir wird vorgeworfen eins SMS an die Antragstellerin geschrieben zu haben. Ich habe die Nachricht vom Gericht zugeschickt bekommen, es handelte sich um eine merkwürdige ausländische Nummer. In der Nachricht gab es gar keinen Kontext oder sachlichen Inhalt, der sich auf mich beziehen könnte. Ich wusste bei der Vorladung gar nicht was ich dazu sagen sollte, außer dass ich nie eine SMS geschrieben habe. Die Nachricht enthielt Urlaubsgrüße von einer unbekannten Person, also schon fast lächerlich. Ich habe Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt mit der Begründung dass ich nie eine solche Nummer hatte und in meinem Leben noch nie in China war... kommt da auf jeden Fall einer Hauptverhandlung? Ich weiß gar nicht, wie ich bei einer solch merkwürdigen Sache überhaupt das Gegenteil beweisen soll. Wird sich da jemand die Mühe machen und die ausländische Nummer zurückverfolgen?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ja nach einem Einspruch gegen einen Strafbefehl gibt es immer eine Hauptverhandlung, wenn der Einspruch nicht vorher zurück genommen wird. Sie müssen nicht beweisen, dass Sie die SMS nicht versendet haben. Die Staatsanwaltschaft muss Ihnen beweisen, dass Sie die SMS versendet haben.

Trotzdem wäre ein Alibizeuge nützlich. Wenn die SMS aus China gekommen ist, würde es als Alibi reichen, wenn jemand bestätigen kann, dass Sie zur Tatzeit in Deutschland waren.

Sie müssen nichts sagen, sondern können von Ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen. Wenn man Ihnen nicht nachweisen kann, dass die SMS von Ihnen kommt, müssen Sie freigesprochen werden.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 11. Mai 2023 | 23:39

Danke für Ihre ausführliche Antwort, jetzt bin ich etwas schlauer.
Also jeder in meinem Umfeld kann bestätigen, dass ich in Deutschland war Freunde, Familie usw.

Können Sie mir noch verraten, wieso es bei so einer Sache überhaupt zu einen Strafbefehl kommt ? Ich dachte Polizei und Staatsanwaltschaft würden vorher prüfen woher diese Nummer kommt , bevor es wegen so einer "kleinen" Sache überhaupt zu einer Hauptverhandlung kommt?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. Mai 2023 | 05:53

Sehr geehrter Fragesteller,

warum ein Staatsanwalt und ein Richter nicht in der Lage waren, ihren Job richtig zu machen, weiß ich auch nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Ergänzung vom Anwalt 12. Mai 2023 | 06:02

Vielleicht war es Faulheit. Wenn man in allen Fällen überprüft, macht das viel Arbeit. Einen Strafbefehl auszustellen, macht weniger Arbeit. Diejenigen, die den Einspruch nicht oder nicht fristgerecht einlegen, müssen nicht überprüft werden.
Nur bei denen, die fristgerecht Einspruch einlegen, muss man sich die Arbeit der Überprüfung machen. Eben typische Beamten, die nicht in ihrem Büroschlaf gestört werden wollen.

Bewertung des Fragestellers 14. Mai 2023 | 03:07

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