einspruch gegen strafbefehl zurücknehmen? Wird Hauptverhandlung noch teurer?
20.09.2006 15:11
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***,00 € |
grüss gott,
ich habe folgendes problem wo ich nicht weiter weiss.
ich hatte ende juli einen strafbefehl erhalten,wegen verstoß gegen BTMG. ich solle 2.100,- euro zahlen.(70tagessätze a 30euro)
da ich ab 1.august nun arbeitslos geworden bin also einen tag später praktisch, und daher nur noch 345,-euro im monat(hartz 4) zur verfügung hab, statt vorher noch ca. 1200euro, habe ich gegen die höhe des strafbefehls einspruch eingelegt.(nur gegen die höhe).
da ich dachte, das man die höhe vielleicht aufgrund meiner derzeitigen bedürftigkeit,etwas runtersetzen könnte.
nun habe ich doch eine ladung zur hauptverhandlung bekommen. Daher meine fragen:
1. ich hab dem Gericht zugesichert dass alle punkte die gegen mich ermittelt wurden zutreffend sind, dass ich nur mit der höhe nicht einverstanden bin, wegen meiner plötzlichen arbeitslosigkeit, was die staatsanwaltschaft ja nicht wusste. kann es für mich nun bei der hauptverhandlung eventuell noch teurer kommen???? bzw. muss ich mit einer bewährungstrafe rechnen um dann vorbestraft zu sein ???
2. wenn ja, kann ich den einspruch eventuell noch zurückziehen?? um so einer verhandlung zu entgehen?????? ich weiss dass man auch in raten zahlen kann. wäre immer noch besser , als vorbestraft zu sein oder mehr zu zahlen.
bitte helfen sie mir, ich weiss nicht was ich jetzt tun soll. entweder die verhandlung abwarten oder den einspruch zurückziehen , fals das denn geht ..
Vielen dank schon mal
und freundliche Grüsse