Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Erben treten an die Stelle der Verpächterin.
Der Pachtvertrag erlischt nicht durch den Tod der Verpächterin.
Die Erben führen diesen fort.
Es besteht nunmehr ein Pachtvertrag mit den Erben.
Diese sind nunmehr genauso verpflichtet, wie zuvor die Verpächterin.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt
13. Januar 2013
|
13:29
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Steffan Schwerin