Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn der Bauer sich auf einen Pachtvertrag beruft, muß er diesen auch beweisen. Da kein schriftlicher Vertrag vorliegt, müsste er beweisen, daß eine mündliche Vereinbarung geschlossen wurde. Wenn dafür keine Zeugen zur Verfügung stehen, kann er allenfalls ein Vertragsverhältnis nachweisen, wenn er monatliche Pachtzahlungen darlegen und nachweisen kann. Andernfalls wird ihm der Beweis eines Pachtvertrages nicht gelingen und er daraus auch keine Rechte herleiten können.
Ich empfehle Ihnen, sich gegen die Forderung des Bauern zu verteidigen und einen Anwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen zu betrauen. Dann wird sich schnell zeigen, worauf die Gegenseite ihre Behauptung eines Pachtvertrages stützt.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
Antwort
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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht