Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes unter Berücksichtigung Ihres Einsatzwertes gerne wie folgt beantworten möchte:
1.
Darf ich Laub (wie beschrieben) in die Restmülltonne „schmeißen"? Wenn nein, wohin dann?
Wie Sie richtig festgestellt haben, gehört Laub grundsätzlich in die Biotonne.
Sie haben aber auch die Möglichkeit Laubsäcke zu verwenden. Regelmäßig können Laubsäcke bei der zuständigen Stadtreinigung angefordert werden.
Zudem besteht auch die Möglichkeit, das Laub über die Restmüllgefäße zu entsorgen.
Ob das von Ihnen beschriebene Laub tatsächlich mit Giftstoffen behaftet ist und wie in einem solchen Falle das Laub zu entsorgen ist, kann hier nicht geklärt werden. Regelmäßig dürfte es sich bei "giftigen" Laub um Sondermüll handeln, der gesondert entsorgt werden müsste.
Unabhängig von den Mitteilungen in der Presse gilt aber solange nicht offiziell feststeht, dass das Laub von der Straße tatsächlich mit Giftstoffen belastet ist, ist es wie oben beschrieben zu entsorgen.
2.
Welche Schadensansprüche habe ich bei Nicht-Leerung?
Aus meiner Sicht müssten die Mülltonnen vom Entsorgungsunternehmen vollständig geleert werden. Schließlich bezahlen Sie auch für diese Dienstleistung.
Wenn die Tonnen unberechtigterweise nicht richtig geleert werden und Ihnen z.B. durch die Inanspruchnahme eines anderen Entsorgungsunternehmens für die Entsorgung weitere Kosten entstehen, könnten Sie diese zusätzlichen Kosten unter Umständen als Schadensersatz geltend machen.
Zudem dürfte ein Schadensersatzanspruch bezüglich der Kosten die Sie an das Entsorgungsunternehmen, welches die Tonnen nicht geleert hat, zahlen bestehen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort eine erste rechtliche Orientierung geboten zu haben.
Bei Verständnisproblemen nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Thiede
Rechtsanwältin
Hallo.
Ich danke Ihnen für die aufschlussreiche Antwort.
Eines ist mir unklar:
Ihr Zitat:
Zudem besteht auch die Möglichkeit, das Laub über die Restmüllgefäße zu entsorgen.
Das heißt, es ist nicht "verboten" Laub in der Restmülltonne zu entsorgen?
Oder ist dem nicht so?
Lieben Gruß
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Nachfrage möchte ich wie folgt beantworten:
Es ist grundsätzlich zulässig, also nicht verboten, Laub über die Restmülltonne zu entsorgen. Rechtlich spricht nichts gegen diese Art der Laubentsorgung.
Sollten Sie ein Problem mit der Entsorgung über die Restmülltonne haben, bietet die Stadtreinigung der Stadt Hamburg, soweit mir bekannt ist, zur Entsorgung von Laub während der Laubsaison zusätzlich Laubsäcke an. Über mögliche zusätzliche Kosten kann Ihnen das Bürgerbüro vor Ort konkret Auskunft erteilen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Thiede
Rechtsanwältin