Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,
angesichts des geringen Einsatzes und der Oberflächlichkeit Ihres Sachverhaltes sei folgende Antwort gegeben:
Sie müssen beweisen, daß der Schaden auf Fehler des Fachbetriebes zurückzuführen ist. Dazu ist ein Gutachten hilfreich, daß im Falle einer Klage von dem Gericht in Auftrag gegeben werden wird.
Natürlich setzt dies voraus, daß Sie beweisen können, daß der Fachbetrieb die Reparatur vornahm. Die Rechnung würde diesen Beweis wesentlich erleichtern, aber jede andere Dokumentation (Emails etc.) ist ebenfalls hilfreich.
Wenn Sie über solche Dokumentationen oder Zeugen verfügen, rege ich an, einen örtlichen Kollegen aufzusuchen. Dieser kann Ihnen dann eine vollständige Lagebeurteilung geben.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
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Guten Tag,
zunächst Vielen Dank für die Antwort. Es handelte sich dabei nicht um eine Fachwerkstatt, sondern um einen Privatmann ( mit 15 Jahren Berufserfahrung ). Davon hatte ich jedoch keien Ahnung, da ich mein Fahrzeug bei Ihm Privat abgegeben hatte. Eine Rechnung habe ich nicht bekommen ( da eine my-hammer ) Auktion war.
Als Zeuge kann ich meine Mutter nur bennen, die mich dort abgeholt hatte.
Laut meiner Werkstatt ( Opel ) wurde das Fahrzeug nicht Ordnungsgemäß Rep. so das es jetzt zu einem Motorschaden gekommen ist. Ohne den Fusch wäre es dazu nicht gekommen.
Habe ich trotzdem Ansprüche auf Ersatz gegenüber dem Auktionsgewinner?
Oder mache ich mich Strafbar wegen Schwarzarbeit?
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Beweisregeln bleiben die Gleichen.
Bezüglich der Schwarzarbeit muß ich Sie auffordern, eine neue Frage zu stellen, da dies eine Zusatzfrage darstellt, die aber im Rahmen einer kostenlosen Nachfrage nicht beantwortet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber