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Monitor Überwachung am Arbeitsplatz

| 1. August 2025 18:21 |
Preis: 60,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


19:22

Guten Tag, ich habe das Gefühl, dass wähend meiner Arbeit am Computer mein Monitor von diversen Personen eingesehen wird. Wenn ich zum Beispiel auf Toilette gehe, kommt regelmäßig eine Person aus der EDV hinterher. Es gibt noch andere Beispiele, und mir ist natürlich klar, dass sich so etwas nur schwer beweisen lässt.
Ich habe allerdings das Gefühl, dass dies meiner Gesundheit schadet, so überwacht zu werden. Kann mein Arbeitgeber hier reglementiert werden? Falls ja, wie gehe ich vor?
Beste Grüße

1. August 2025 | 18:48

Antwort

von


(164)
Teerhof 59
28199 Bremen
Tel: 0421 83066384
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Deniz-Altundag-__l108683.html
E-Mail:
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nach dem gegebenen Informationen ist Ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht als Arbeitnehmer durch das Grundgesetz geschützt. Jede Form der Überwachung am Arbeitsplatz – sei es durch Video, Software oder das gezielte Beobachten Ihrer Bildschirmaktivitäten – stellt einen Eingriff in dieses Recht dar. Ein solcher Eingriff ist nur dann zulässig, wenn er verhältnismäßig ist und durch ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers gerechtfertigt werden kann.

Eine permanente oder gezielte Überwachung, wie Sie sie schildern, ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich kritisch zu sehen und im Regelfall unzulässig. Besonders schwer wiegt eine Überwachung, wenn sie heimlich oder ohne Ihr Wissen erfolgt. Das gezielte Beobachten Ihres Monitors oder das Nachgehen auf die Toilette kann als unzulässige Überwachung und damit als Verletzung Ihres Persönlichkeitsrechts gewertet werden.

Auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützen Sie vor unberechtigter Überwachung. Technische Vorrichtungen zur Überwachung sind zudem nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mitbestimmungspflichtig, sofern ein Betriebsrat existiert. Selbst wenn keine technischen Mittel eingesetzt werden, ist das gezielte Beobachten problematisch, wenn es in Ihre Privatsphäre eingreift.


Wie können Sie vorgehen?

1. Dokumentation: Führen Sie ein detailliertes Protokoll über die Vorfälle (Ort, Zeit, beteiligte Personen, konkrete Beobachtungen).

2. Gespräch suchen: Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und schildern Sie Ihre Wahrnehmung und die Auswirkungen auf Ihre Gesundheit. Weisen Sie auf Ihr Persönlichkeitsrecht und den Datenschutz hin.

3. Betriebsrat einschalten: Falls ein Betriebsrat existiert, informieren Sie diesen. Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte bei Überwachungsmaßnahmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.

4. Datenschutzbeauftragten informieren: Wenden Sie sich an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten, falls vorhanden.

5. Ggf. Beschwerde: Sie können sich auch an die zuständige Datenschutzbehörde wenden, wenn Sie einen Verstoß gegen das BDSG oder die DSGVO vermuten.


Fazit: Ihr Arbeitgeber kann und muss reglementiert werden, wenn die Überwachung unverhältnismäßig ist und Ihr Persönlichkeitsrecht verletzt. Sie haben das Recht, sich dagegen zu wehren und die genannten Schritte einzuleiten. Ein gezieltes, ständiges Beobachten Ihres Monitors oder Ihrer Arbeitsweise ohne triftigen Grund ist in der Regel unzulässig.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 7. August 2025 | 19:09

Sehr geehrter Herr Altundag,
danke für ihre Antwort.
Mein Betrieb hat 400 Mitarbeiter und keinen Betriebsrat.
Ich kann dann nur den Geschäftsführer oder Datenschutzbeauftragten auf meine Wahrnehmungen ansprechen bzw. vorab in einem Protokoll die Wahrnehmungen festhalten.
Ich arbeite seit 8 Jahren als Kalkulator bei einem Automobilzulieferer und natürlich dürfen nur wenige Fehler bei meiner Arbeit passieren. Tatsache ist, dass mit nicht bekannt ist, dass meine Arbeit kontrolliert wird. Und kleine Fehler können bereits große Beträge ausmachen. So werden zum Beispiel von einem Artikel, eine Baugruppe für einen Autohersteller, den ich kalkuliert habe und der rund 13 Euro kostet, bis zu 600.000 Stück im Jahr verkauft. Da zählt jeder Cent.
Mir sitzt mein Teamleiter gegenüber und mein Gefühl ist, dass er remote meinen Monitor einsehen kann.
Frage:
Wie kann ich denn eine heimliche Überwachung unterbinden? Muss mir mein Arbeitgeber offenlegen, wie viele Minuten täglich er remote auf meinen Monitor schaut bzw. schauen lässt?
Es passiert in meinen Augen sehr viel heimlich und daher ist es ja so schwer, es zu beweisen.
Freundliche Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. August 2025 | 19:22

Vielen Dank für Ihre Nachfrage. Diese beantworte ich wie folgt:

1. Heimliche Überwachung und Offenlegungspflichten des Arbeitgebers

Jede Form der Überwachung am Arbeitsplatz – insbesondere eine heimliche, nicht offen kommunizierte Überwachung – stellt einen Eingriff in das durch das Grundgesetz geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Dies gilt sowohl für Videoüberwachung als auch für das heimliche Einsehen Ihres Monitors durch technische Mittel (z.B. Remote-Desktop-Software).

Eine permanente, zeitlich unbegrenzte Überwachung ist im Regelfall unzulässig. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts sieht eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts, wenn eine solche Überwachung ohne Ihr Wissen und ohne triftigen Grund erfolgt.

Eine Überwachung – gleich welcher Art – ist nur dann zulässig, wenn sie verhältnismäßig ist, einem legitimen Zweck dient und keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. Zudem müssen Sie als Arbeitnehmer grundsätzlich über die Überwachungsmaßnahmen informiert werden. Heimliche Überwachung ist grundsätzlich unzulässig, es sei denn, es besteht ein konkreter Verdacht auf eine schwerwiegende Pflichtverletzung oder Straftat, und auch dann nur unter strengen Voraussetzungen.

Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie über Art, Umfang und Dauer der Überwachungsmaßnahmen zu informieren. Das bedeutet, dass Ihnen mitgeteilt werden muss, ob, wann und wie oft Ihr Monitor eingesehen wird. Eine heimliche, dauerhafte oder anlasslose Überwachung ist nicht zulässig.


2. Wie können Sie eine heimliche Überwachung unterbinden?

Da in Ihrem Betrieb kein Betriebsrat existiert, können Sie wie folgt vorgehen:

a) Protokollieren Sie Ihre Wahrnehmungen und Verdachtsmomente möglichst genau (Datum, Uhrzeit, beteiligte Personen, konkrete Vorfälle).

b) Suchen Sie das Gespräch mit dem Datenschutzbeauftragten oder – falls nicht vorhanden – direkt mit dem Geschäftsführer. Teilen Sie Ihre Wahrnehmungen und Bedenken mit und fragen Sie ausdrücklich nach, ob und in welchem Umfang eine Überwachung Ihrer Bildschirmaktivitäten stattfindet.

c) Sollte sich der Verdacht erhärten oder keine zufriedenstellende Auskunft erfolgen, können Sie sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden und dort eine Beschwerde einreichen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Persönlichkeitsrecht seiner Arbeitnehmer zu schützen. Eine Verletzung dieses Rechts kann auch Schadensersatzansprüche begründen.



3. Beweisproblematik

Sie haben richtig erkannt, dass heimliche Überwachung schwer zu beweisen ist. Dennoch ist es wichtig, Ihre Wahrnehmungen zu dokumentieren und gezielt nachzufragen. Der Arbeitgeber ist in der Pflicht, Überwachungsmaßnahmen offen zu legen. Heimliche Überwachung ist nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig und muss dann auch im Nachhinein offengelegt werden.


Fazit:

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen offenlegen, ob und in welchem Umfang Ihr Monitor überwacht wird. Heimliche, anlasslose Überwachung ist unzulässig. Sie können und sollten Ihre Wahrnehmungen dokumentieren, das Gespräch mit dem Datenschutzbeauftragten oder Geschäftsführer suchen und ggf. die Datenschutzaufsichtsbehörde einschalten. Ihr Persönlichkeitsrecht ist umfassend geschützt, und der Arbeitgeber darf nicht ohne Ihr Wissen und ohne triftigen Grund Ihre Bildschirmaktivitäten überwachen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 7. August 2025 | 20:59

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Mir wurde sehr gut geholfen. Ich habe klare Informationen und Hilfestellung bekommen und fühle mich besser und nicht mehr meinem Problem bei der Arbeit ausgeliefert. Danke!

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 7. August 2025
5/5,0

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