Möglicherweise Gefälschte Software über Ebay ersteigert
16. März 2007 07:23
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in unter 2 Stunden
Guten Tag,
bezüglich der Ersteigerung einer möglicherweise gefälschten Software über Ebay habe ich folgendes Anliegen:
Vor ca. 8 Monaten habe ich nacheinander bei drei unterschiedlichen Ebay-Anbietern eine Software der Firma Adobe gekauft (Laut Beschreibung: Offizielle OEM Vollversion).
Da ich misstrauisch war, habe ich nach Kauf bei Anbieter 1 die Seriennummer von Adobe überprüfen lassen: ungültig! Ich habe die CD zurückgesandt und den Kaufpreis erstattet bekommen.
Gleiches Vorgehen bei Anbieter 2.
Die CD von Anbieter 3 ist möglicherweise auch gefälscht, ich habe dies aber nicht überprüfen lassen, da mir der Aufwand für eine erneute Überprüfung, Rücksendung etc. zu hoch war. Die CD befindet sich daher noch in meinem Besitz, wurde jedoch nie installiert. Da ich kein Risiko eingehen wollte, habe ich direkt nach Erhalt der möglicherweise gefälschten Version eine neue offizielle Version von Adobe direkt gekauft und verwende diese seither (Rechnung vorhanden).
Von Ebay wurden kürzlich Emails versandt an Käufer der obigen Software über Ebay, also auch an mich, da gegen die jeweiligen Verkäufer nun vorgegangen wird. Inhalt der Mail ist die Aufforderung, die ersteigerte Software an Adobe zur Überprüfung zu senden. In dem Musteranschreiben an Adobe willigt man ein, dass die Adobe zur Verfügung gestellten Unterlagen der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt werden.
Dazu meine Fragen:
- Habe ich irgendetwas zu befürchten, wenn ich nun die möglicherweise gefälschte CD an Adobe sende? Für die beiden Rücksendungen an Anbieter 1 und 2 ist der komplette E-Mailverkehr noch vorhanden.
- Kann man mir beispielsweise vorwerfen, ich hätte vor Kauf bei Anbieter 3 gewußt, dass es sich um eine Raubkopie handeln könnte? Es gibt diesbezüglich eine Frage im Musteranschreiben an Adobe „Bei Abgabe des Kaufgebots bin ich davon ausgegangen, dass es sich um ein Original-Produkt handelt ja/nein“ (Natürlich bin ich zum Zeitpunkt des Kaufens davon ausgegangen, dass es ein Original ist)
- Muss ich etwas beachten, wenn ich die CD an Adobe sende (Anwesenheit eines Zeugen, Einschreiben, etc)?
- Was wäre wenn ich die CD (ggf. anonym) an z.B. die GVU schicke und Adobe mitteile, dass ich nicht mehr in Besitz der CD von Anbieter 3 bin?
- Ist es letztendlich also ratsam, der Aufforderung von Ebay/Adobe zu folgen und die CD einzusenden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
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