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Möglicherweise Gefälschte Software über Ebay ersteigert

16. März 2007 07:23 |
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Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

bezüglich der Ersteigerung einer möglicherweise gefälschten Software über Ebay habe ich folgendes Anliegen:

Vor ca. 8 Monaten habe ich nacheinander bei drei unterschiedlichen Ebay-Anbietern eine Software der Firma Adobe gekauft (Laut Beschreibung: Offizielle OEM Vollversion).

Da ich misstrauisch war, habe ich nach Kauf bei Anbieter 1 die Seriennummer von Adobe überprüfen lassen: ungültig! Ich habe die CD zurückgesandt und den Kaufpreis erstattet bekommen.

Gleiches Vorgehen bei Anbieter 2.

Die CD von Anbieter 3 ist möglicherweise auch gefälscht, ich habe dies aber nicht überprüfen lassen, da mir der Aufwand für eine erneute Überprüfung, Rücksendung etc. zu hoch war. Die CD befindet sich daher noch in meinem Besitz, wurde jedoch nie installiert. Da ich kein Risiko eingehen wollte, habe ich direkt nach Erhalt der möglicherweise gefälschten Version eine neue offizielle Version von Adobe direkt gekauft und verwende diese seither (Rechnung vorhanden).

Von Ebay wurden kürzlich Emails versandt an Käufer der obigen Software über Ebay, also auch an mich, da gegen die jeweiligen Verkäufer nun vorgegangen wird. Inhalt der Mail ist die Aufforderung, die ersteigerte Software an Adobe zur Überprüfung zu senden. In dem Musteranschreiben an Adobe willigt man ein, dass die Adobe zur Verfügung gestellten Unterlagen der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt werden.

Dazu meine Fragen:
- Habe ich irgendetwas zu befürchten, wenn ich nun die möglicherweise gefälschte CD an Adobe sende? Für die beiden Rücksendungen an Anbieter 1 und 2 ist der komplette E-Mailverkehr noch vorhanden.

- Kann man mir beispielsweise vorwerfen, ich hätte vor Kauf bei Anbieter 3 gewußt, dass es sich um eine Raubkopie handeln könnte? Es gibt diesbezüglich eine Frage im Musteranschreiben an Adobe „Bei Abgabe des Kaufgebots bin ich davon ausgegangen, dass es sich um ein Original-Produkt handelt ja/nein“ (Natürlich bin ich zum Zeitpunkt des Kaufens davon ausgegangen, dass es ein Original ist)

- Muss ich etwas beachten, wenn ich die CD an Adobe sende (Anwesenheit eines Zeugen, Einschreiben, etc)?

- Was wäre wenn ich die CD (ggf. anonym) an z.B. die GVU schicke und Adobe mitteile, dass ich nicht mehr in Besitz der CD von Anbieter 3 bin?

- Ist es letztendlich also ratsam, der Aufforderung von Ebay/Adobe zu folgen und die CD einzusenden?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

16. März 2007 | 08:44

Antwort

von


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Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Ich kann Sie beruhigen: nach Ihren Angaben sind keine Anhaltspunkte dafür zu erkennen, dass Sie sich strafbar gemacht haben. Sie haben vorsätzlich keine Raubkopien erworben und erst recht nicht verwendet. Vielmehr können Sie nachweisen, dass es Ihnen um das Original ging, das letztlich auch erworben wurde.

Sie haben nichts zu befürchten, wenn Sie die CD nun wie aufgefordert an Adobe senden – was Sie auch tun sollten, um dieses Unternehmen bei der Aufklärung zu unterstützen -, da Sie ja bei Abgabe des Gebotes davon ausgegangen sind, ein Original-Produkt zu erwerben, was wahrheitsgemäß angekreuzt werden sollte. Deshalb müssen Sie die CD auch nicht auf anderem Wege „verschwinden“ lassen.

Es wird genügen, wenn Sie die CD versenden, zur Sicherheit können Sie dabei auf einen Zeugen zurückgreifen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


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