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Mögliche gemischte Schenkung bei Grundstücksverkauf innerhalb der Familie

| 4. März 2022 17:10 |
Preis: 40,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Es geht um einen Grundstücksverkauf innerhalb der Familie. Das Mehrfamilienhaus wurde von der Großmutter an den Enkel verkauft. Der Kaufpreis war eher günstig, aber mit Gutachten gerechtfertigt worden.
Im Erbfall werden die Erbberechtigten den Kaufpreis anzweifeln und versuchen Ihren Anteil einzuklagen.
Die zwei Erbberechtigten (Kinder der Großmutter) haben auf ihren Pflichtteil verzichtet. Der Verzicht auf den Pflichtteil ist damals im Rahmen eines Berliner Testaments (von Großmutter und Großvater) vereinbart worden.

Sollte eine gemischte Schenkung nachgewiesen werden, welche Folgen hat das für den Enkel?
Hat der Verzicht auf den Pflichtteil eine Relevanz?

Freundliche Grüße

4. März 2022 | 17:43

Antwort

von


(742)
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben.

Wenn die Erbberechtigten eine gemischte Schenkung vermuten, kann Ihnen das Gutachten entgegen gehalten werden. Ist das Gutachten an sich angreifbar und wird dann tatsächlich eine (teilweise) Schenkung angenommen, so wäre der Schenkungsbetrag nach den Regeln der Schenkung (das heißt mit jedem Jahr zu 10% weniger) auf den Nachlass anzurechnen.

Ein Pflichtteilsverzicht ist kein Erbverzicht. Insoweit hat dies keinen Einfluss auf die Ermittlung des Nachlasswertes.

Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 7. März 2022 | 08:32

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