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Modernisierung ETW

23. Oktober 2012 13:40 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jan-Torben Callsen

Guten Tag,

im Zuge der Modernierung bzw. Sanierung meiner Eigentumswhg. sind Schäden an einem Deckenbalken und Mängel bez. der Statik deutlich geworden, da sowohl in meiner Whg. als auch in der Whg. unter der meiner Whg. im Zuge einer Sanierung in den Achtigern Wände entfernt wurden, die zwar keine tragenden Wände waren, aber trotzdem im Altbau für die Statik notwendig waren.
Die Arbeiten am Balken und zur Stabilisierung der Kappendecken gehen natürlich zu Lasten der Hausgemeinschaft, meine Frage bezieht sich nun darauf, ob und inwieweit sich die Hausgemeinschaft an den Kosten beteiligen muss, die durch Entfernen und Wiederherstellen der Bodenbeläge entstehen.
Letzteres ist natürlich auch Teil der Modernisierung, da ein neuer Holzfußboden verlegt wird.
Vielen Dank für Ihre Antwort

M.Z.

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Wenn die Arbeiten am Fußboden tatsächlich notwendig sind, um die statisch notwendigen Arbeiten auszuführen, so sind auch diese Kosten von der WEG zu übernehmen.

Bitte beachten Sie, dass diese Webseite und der damit verbundene Service lediglich eine Erstberatung bieten soll und damit eine ausführliche Beratung nicht ersetzen kann und will.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Jan-Torben Callsen, Rechtsanwalt

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