Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Wenn die Arbeiten am Fußboden tatsächlich notwendig sind, um die statisch notwendigen Arbeiten auszuführen, so sind auch diese Kosten von der WEG zu übernehmen.
Bitte beachten Sie, dass diese Webseite und der damit verbundene Service lediglich eine Erstberatung bieten soll und damit eine ausführliche Beratung nicht ersetzen kann und will.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Jan-Torben Callsen, Rechtsanwalt
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