Sehr geehrter Ratsuchender,
1.Ohne einen Kündigungsgrund kann Ihnen nicht gekündigt werden.
2.Daher sollten Sie der Hausverwaltung höflich schreiben, dass Sie für die Belange und Klärung von Problemen zur Verfügung stehen, es sich jedoch verbitten, mit unberechtigter Kündigung zu drohen.
3.Sie müssen keinesfalls ausziehen, sofern das Mietverhältnis nicht wirksam gekündigt wurde.
4.Vorkommnisse sollten Sie dokumentieren und jeweils mit Datum und Uhrzeit sowie Zeugen versehen, damit Sie im Zweifelsfall belegen können, dass kein Verschulden Ihrerseits vorliegt.
5.Ansonsten können Sie noch Ihren Vermieter um Mithilfe bitten. Er ist Ihr Ansprechpartner, sofern von der Hausverwaltung unberechtigte Vorwürfe vorgetragen werden.
6.Ebenso können Sie sich von den anderen Mietern bestätigen lassen, dass Sie eine ruhige Mieterin sind und keine Vorbehalte gegen Sie bestehen.
Wenn Sie weiterhin unberechtigt beschuldigt werden, kommt in Betracht, dass Sie die Gegenseite zur Unterlassung der Beschuldigungen verklagen.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.
Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Nina Heussen
Rechtsanwältin
Diep, Rösch & Collegen
Fürstenstraße 3
80333 München
Tel: (089) 89 33 73 11 / (089) 45 75 89 50
info@anwaeltin-heussen.de
Abschließend darf ich mir erlauben, noch auf Folgendes hinzuweisen:
Meine Auskunft bezieht sich nur auf die Informationen, die mir zur Verfügung stehen. Eine umfassende Sachverhaltsermittlung ist für eine verbindliche Einschätzung unerlässlich. Diese Leistung kann im Rahmen der Online-Beratung nicht erbracht werden.
Darüber hinaus können eine Reihe weiterer Tatsachen von Bedeutung sein, die zu einem anderen Ergebnis führen. Bestimmte Rechtsfragen wie z. B. die Frage der Verjährung oder von Rückgriffsansprüchen gegenüber Dritten etc., können mit dieser Auskunft nicht abschließend geklärt werden, da es hier auf die Details im Einzelfall ankommt. Ferner sind verbindliche Empfehlungen darüber, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können, nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.
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