Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage möchte ich anhand der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworten. Dabei lege ich mangels anderweitiger Hinweise die Annahme zugrunde, dass Ihr Widerruf wirksam erfolgt ist, insbesondere ein entsprechender Widerrufsgrund (z.B. Fernabsatzvertrag) vorlag:
Ein Widerruf wirkt rückwirkend, Forderungen entstehen in dem Fall nicht und können daher auch nicht geltend gemacht werden. Dies gilt auch für die Inkassokosten, die nur im Falle einer berechtigten Hauptforderung als Schadensersatz geltend gemacht werden können. Würde der Verein in einem solchen Fall eine Klage auf Zahlung einreichen, würde das Gericht diese abweisen und dem Verein die Kosten des Rechtsstreits auferlegen.
Es würde in Ihrem Fall sicherlich Sinn machen, einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin mit der Sichtung der Unterlagen und Prüfung der Angelegenheit zu beauftragen, insbesondere um sicherzustellen, dass hier tatsächlich ein wirksamer Widerruf vorlag.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gerne nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Melanie K. Fritz
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