Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. … Ist die Ankündigung im Forum, dass der 2. Vorsitz ab Juni 2016 zurück treten will, rechtsgültig … oder ist diese Ankündigung erst gültig, wenn sie dem Gesamt- Vorstand vorgetragen wird?
Wenn die Vereinssatzung keine Regelung zu der Form eines Rücktrittes oder Amtsniederlegung vorsieht, kann die Ankündigung auch wirksam in einem Forum erfolgen. Maßgebend wird sein, dass diese Anlündigung dem Vereinsvorstand auch wirksam zugegangen ist. Ist die angekündigte Amtsniederlegung dem Vereinsvorstand nicht zugegangen, entfaltet diese noch keine Wirkung. Der 2. Vorsitz kann daher seine Anküdnigung jederzeit widerrufen.
Ist hingegen dem Vereinsvorstand die Ankündigung der Amtsniederlegung zugegangen, z.B. weil er jederzeit Zugriff auf das Forum hat, kann der 2. Vositz seine Ankündigung nicht mehr widerrufen. Um das Amt fortzuführen bedarf es daher einer neuen Wahl auf der Mitgliederversammlung.
2. Kann der alte Vorstand die Mitgliederversammlung und die Wahl noch leiten?
Der aktuelle Vorstand muss die Wahl auf der Mitgleiderversammlung noch leiten. Alles andere wäre eine Amtzsniederlegung zur Unzeit. Zwar kann der Vereinsvorstand sein Amt jederzeit niederlegen, § 671 BGB, allerdings muss dem Verein Zeit bleiben die frei werdenden Positionen neu zu besetzen. Daher ist aus diesem Grundsatz der aktuelle Vorstand verpflichtet die Mietgleiderversammlung abzuhalten, bis ein neuer Vorstand gewählt wurde.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen