Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich habe die Reihenfolge Ihrer Fragen geändert:
1. Einnahmen wäre monatlich über 450€- jedoch wenn die Steuererklärung hier mit negativer Einnahme zählt, zählt dann nur der Minijob?
Ja, weil die Grenze von 5400 € im Jahre nicht überschritten wurde (12 Monate x 450 €), S. 66 des Rundschreiben zum Begriff des „Gesamteinkommens" vom 24.10.08.
D.h. Ihre Frau bleibt in der Familienversicherung auch weiter.
****
Zu Ihrer anderen Fragen:
Wie genau berechnet die Krankenkasse für die Familienversicherung das Gesamteinkommen?
Da Ihre Frau geringfügig beschäftigt ist, darf ihr Gesamteinkommen 450 € mtl. Nicht überschreiten, §10 SGB V
.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
Zum Gesamteinkommen gehören Einnahmen aus Minijob und aus der Vermietung, wobei diese monatlich ermittelt werden und nicht als Jahresdurchschnitt. Bei der Einnahmen aus Vermietung werden Werbungskosten abgezogen, S. 6 des Rundschreiben zum Begriff des „Gesamteinkommens" vom 24.10.08. https://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/familienversicherung/_jcr_content/par/download/file.res/gr_gesamteinkommen.pdf
Dabei gilt die Einkommensgrenze auch dann als nicht überschritten, wenn die Einnahmen im Jahreszeitraum 3 Monate die Grenze von 450 € UNVORHERSEHBAR überschritten haben. In Bezug auf Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung wäre das aber bei Dauermiete eher unvorstellbar.
Aber die ganze monatliche Berechnung wird nicht durchgeführt, wenn der Jahreseinkommen 5400 € nicht überschritten hat, s. Frage 1.
2. Zählen hier die negativen Einnahmen ?
Ja
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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