Sehr geehrte Fragestellerin,
Sie sollten mit den zukünftigen Mietern nur einen Vertrag mit einem Mietbeginn abschließen, den Sie auch einhalten können. Andernfalls gehen Sie das Risiko ein, Schadensersatz leisten zu müssen.
Alternativ können Sie auch einen Mietvorvertrag abschließen. D.h. die Vertragsparteien verpflichten sich einen Mietvertrag in der Zukunft abzuschließen. In dem Vorvertrag können in Ihrem Falle alle Vereinbarungen, bis auf den Mietbeginn bereits vereinbart werden.
Für die Formulierung eines solchen Vorvertrages, rate ich Ihnen, einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl zu beauftragen. Gerne steht Ihnen unsere Kanzlei dafür zur Verfügung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de
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