Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wie Sie andeuten, kann der Schaden schon vorher entstanden sein und Sie haben es nur nicht bemerkt. Die Versicherung lässt die Rechnung und die Bilder daher allein nicht gelten, da daraus nicht hervor geht, wann der Schaden entstanden ist.
Sie haben recht, wenn Sie sagen, dass die Mietwagenfirma Ihre Obliegenheiten verletzt, wenn Sie Ihnen das Schadensprotokoll nicht zur Verfügung stellt. Ein daraus entstehender Schaden wäre nach deutschem Recht zu ersetzen. Man würde zunächst außergerichtlich die Herausgabe des Schadensprotokolles verlangen. Alamo muss nachweisen, dass Sie den Schaden verursacht haben. Das haben sie bis jetzt noch nicht getan. Das Geld ist daher rechtsgrundlos von Ihnen abgebucht worden. Daher können Sie das Geld zurückbuchen.
Wenn Sie die Kreditkartenzahlung zurückbuchen, besteht jedoch die Gefahr, dass die Gegenseite einen Anwalt oder Inkasso mit der Durchsetzung der Forderung beauftragt und dadurch zusätzliche Kosten entstehen.
Praktisch gesehen stellt sich die Frage, ob Sie bei diesem geringen Streitwert eine evtl langwierige rechtliche Auseinandersetzung in Kauf nehmen wollen. Auch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts ist bei einem solchen Streitwert nicht sinnvoll.
Mein Rat ist Folgender:
Buchen Sie das Geld einmal zurück. Wenn die Gegenseite dann nicht das Schadensprotokoll herausgibt und mit Inkasso oder Klage droht, dann lenken Sie jedoch ein und gehen einem Rechtsstreit aus dem Weg.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Richter
Antwort
vonRechtsanwalt Matthias Richter
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail: