Sehr geehrte Ratsuchende,
wenn Sie den Mietvertrag mit unterschrieben haben, gilt die sogenannte Gesamtschuldnerschaft und Sie kommen aus dem Mietvertrag bis zum 01.01.2006 nicht heraus. Sie haften dann für alle ev. Ansprüche.
Etwas anders sieht es mit der Verlängerung aus. Schreiben Sie dem Vermieter nochmals ausdrücklich, dass SIE den Vertrag NICHT verlängern, so dass Sie ab diesem Termin nicht weiter haften.
Ich bedauere, Ihnen keine bessere Auskunft erteilen zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle