Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Mietvertrag für nicht vorhandene Wohnung

3. November 2013 21:19 |
Preis: 31€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Meine Ex-Frau mit Kind benötigt Wohnraum und hat aus Zeitgründen einen
Mietvertrag eines (angeblich) Besitzer einer Eigentumswohnung in Berlin unterschrieben.
Inhaltlich war der Vertrag allgemein üblich und ohne Auffälligkeiten in Schreibart.

Jetzt hat sich herausgestellt, dass es die im Vertrag genannte Wohnung überhaupt nicht gibt.
Der Besitzer hat keine Wohnung zum vermieten in Berlin. Mit dieser Aktion wollte er sich
an meiner Ex räschen.
Meine Frage ist darauf gerichtet, ob dieser Mißbrauch eines Mietvertrag überhaupt
rechtliche Beachtung findet und angezeigt werden kann

3. November 2013 | 21:51

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

zivilrechtlich kann sie Schadensersatz wegen Aufwendungen verlangen, die sie im Vertrauen auf den Erhalt der Wohnung gemacht hat und machen durfte.

Auch könnte sie Schadensersatz verlangen, wenn der Mietpreis beispielsweise unter dem Marktpreis lag und sie keine gleichwertige Wohnung zu diesem Preis mehr findet.

Srafrechtlich könnte sie eine Anzeige wegen Betruges machen, wenn der Vermieter irgendeinen geldwerten Vorteil daraus erlangt hat oder erlangen wollte.

Wenn dieser allerdings nur auf Rache aus gewesen war, ohne einen sonstigen Vorteil zu erhalten, wäre keine Strafbarkeit gegeben.

Nichts desto trotz sollte sie dennoch eine Anzeige machen, damit die Staatsanwaltschaft zumindest die Ermittlungen aufnimmt, ihn verhört und selbst entscheiden kann, ob die Tatbestandsvoraussetzungen aufgrund seiner Aussage gegeben sind.


ANTWORT VON

(3567)

Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER