Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Müssen wir das bezahlen?
Meines Erachtens nein, aber nur deshalb, weil die alte Tür vermutlich schon so alt war, dass vom Zeitwert kaum noch etwas übrig geblieben sein dürfte. Insoweit müsste der Vermieter nachweisen wann und zu welchem Preis er diese Tür gekauft hatte.
Auf was hat der Vermieter ein Recht?
Wenn die Tür keine Spezialanfertigung war, dann auf angemessenen Ersatz unter Abzug des Zeitwertes der alten Tür. Angemessener Ersatz setzt m.E. schon eine farbähnliche Tür voraus.
Eine identische Tür, wenn diese auf dem Markt nicht erhältlich ist, ist nicht geschuldet.
Und wenn wir die Tür bezahlen, dann gehört doch die von uns eingesetzte Tür uns oder?
Würde eine andere Ersatztür gekauft werden, könnten Sie natürlich die jetzt gekaufte Tür entfernen und als Ihr Eigentum mitnehmen. Das dürfte jedoch für niemanden wirtschaftlich sinnvoll sein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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