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Mietrecht: Tür in Wohnung ersetzen bei Auszug aus Wohnung?

| 28. Oktober 2022 12:50 |
Preis: 45,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Herwig Schöffler

Wir wohnten 12 Jahre lang in einer Wohnung.
jetzt hatte uns der Vermieter wegen Eigenbedarfs gekündigt.
Wir sind ausgezogen.

Im Laufe der Jahre ist uns in der Wohnung bei einem Transport von Möbeln durch eine Unachtsamkeit eine Tür kaputt gegangen, es war ein Loch darin. Nicht die Eingangstür zur Wohnung sondern eine Zimmertür.

Wir haben eine neue Tür gekauft - leider nicht in der Farbe die haben wir nicht bekommen.

Die anderen Türen in der Wohnung haben aber die Farbe der kaputten Tür (Mahagoni aber natürlich nicht massiv). Die neue Tür hat die Farbe Buche. Die Türen haben alle Standardgrößen bekommt man in jedem Baumarkt.

Jetzt hat der Vermieter einen Schreiner angerufen und dieser berechnet für eine Mahagoni-Tür 250,-- Euro

Jetzt unsere Frage: Müssen wir das bezahlen? Auf was hat der Vermieter ein Recht? Und wenn wir die Tür bezahlen, dann gehört doch die von uns eingesetzte Tür uns oder?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Müssen wir das bezahlen?
Meines Erachtens nein, aber nur deshalb, weil die alte Tür vermutlich schon so alt war, dass vom Zeitwert kaum noch etwas übrig geblieben sein dürfte. Insoweit müsste der Vermieter nachweisen wann und zu welchem Preis er diese Tür gekauft hatte.

Auf was hat der Vermieter ein Recht?
Wenn die Tür keine Spezialanfertigung war, dann auf angemessenen Ersatz unter Abzug des Zeitwertes der alten Tür. Angemessener Ersatz setzt m.E. schon eine farbähnliche Tür voraus.
Eine identische Tür, wenn diese auf dem Markt nicht erhältlich ist, ist nicht geschuldet.

Und wenn wir die Tür bezahlen, dann gehört doch die von uns eingesetzte Tür uns oder?
Würde eine andere Ersatztür gekauft werden, könnten Sie natürlich die jetzt gekaufte Tür entfernen und als Ihr Eigentum mitnehmen. Das dürfte jedoch für niemanden wirtschaftlich sinnvoll sein.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 28. Oktober 2022 | 13:37

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