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Mietrecht Kündigung abgelehnt

| 9. November 2023 09:47 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


11:20

Eine ukrainische Flüchtlingsfamilie hat am 29.10.2023 zum 01.02.24 Ihre Wohnung bei einer Vermieterin schriftlich gekündigt. Sie hat das Kündigungsschreiben persönlich übergeben und mit Ihrem Mann unterschrieben.

Die Vermieterin weist nun die schriftliche Form wegen Mängeln zurück und akzeptiert das Schriftstück nicht.
Ihre Gründe : 1. Es Fehlt das Datum des gekündigten Mietvertrages
2. Mieterin war die Frau - die Frau hat unterschrieben und der Mann obwohl er nicht Mieter ist.

Kann das wirklich ein Grund sein die Kündigung nicht zu akzeptieren?

Was ist zu tun?

9. November 2023 | 11:02

Antwort

von


(489)
Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
Tel: 040-30854250
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Kündigung muss von allen Mietern unterschrieben werden. Die Mieterin hat unterzeichnet, zusätzlich deren Ehemann, obschon er nicht im Mietvertrag als Mieter bezeichnet ist. Die zusätzliche Unterschrift ist aber unschädlich.

Auch das Fehlen eines Datums auf der Kündigung, welches lediglich deren Erstellung ausweisen würde, ist unschädlich. Aus der Kündigung geht hervor, zu welchem Datum die Kündigung des Mietverhältnisses erfolgen soll. Ebenso wurde die Kündigung persönlich und fristgerecht übergeben.

Sofern nicht weitere Gründe vorliegen, welche der Wirksamkeit der Kündigung entgegenstehen, ist davon auszugehen, dass die hier vorgetragene Erklärung ausreichend ist.

Die Vermieterin hat diese Kündigung zu akzeptieren.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Gerne bin ich Ihnen auch bei der Durchsetzung der Kündigung behilflich.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 9. November 2023 | 11:17

Super, Dankeschön!

Tatsächlich moniert die Vermieterin nur das nicht angegebene Datum des ausgestellten Mietvertrages sowie die Zusätzliche Unterschrift des Mann der nicht im Mietvertrag steht.

ich habe einen Text für die Familie geschrieben, der so argumentiert wie Sie es mir jetzt bestätigt haben. Soll ich diesen Text - Im Sinne von ....Ich bestehe auf die fristgerechte Kündigung vom 29.10.23 aus denen von Ihnen genannten Gründen?

.....oder muss man Garnichts mehr schreiben? Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 9. November 2023 | 11:20

Sehr geehrter Fragesteller,

genau so sollten Sie es der Vermieterin schreiben. Wenn Sie garnichts schreiben denkt die Vermieterin, dass sie durchkommt und es gibt vermutlich bei Auszug Schwierigkeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Wibke Türk
Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 9. November 2023 | 11:13

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