Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei einer fristlosen Kündigung kommt es nicht so sehr auf die soziale Härte sondern auf das Vorliegen des Kündigungsgrundes bei Einreichung der Klage an.
Die Zeit bis zum Jahresende sollten Sie nutzen, um nachweislich weiter nach einer neuen Wohnung zu suchen. Sollten Sie nichts finden, müssen Sie eine Räumungsfrist nach § 721 ZPO beantragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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