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Mietrecht, Gleichstellung, deshalb soziale Härte und noch keine Ersatzwohnung

14. Juli 2022 23:25 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Bernhard Müller

Guten Tag, ich bin von meiner Baugenossenschaft aus einem unbefristet geschlossenem Vertrag gekündigt worden und zwar ordentlich und fristlos. Inzwischen habe ich den Bescheid bekommen das ich mit einem Menschen mit Behinderungen gleichgestellt werde. Da ich momentan ALG 1 und aus oben genannten Grund ist ein Verlust meines Zuhause eine soziale Härte. Diese wurde aber nicht anerkannt und jetzt muß ich tatsächlich raus Ende Jahr. Die mieten sind ausgeglichen. Ich habe mich bemüht konnte bis jetzt aber keine adäquate Wohnung finden. Ich hoffe auf Hilfe.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Bei einer fristlosen Kündigung kommt es nicht so sehr auf die soziale Härte sondern auf das Vorliegen des Kündigungsgrundes bei Einreichung der Klage an.
Die Zeit bis zum Jahresende sollten Sie nutzen, um nachweislich weiter nach einer neuen Wohnung zu suchen. Sollten Sie nichts finden, müssen Sie eine Räumungsfrist nach § 721 ZPO beantragen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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