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Mietminderung wegen Baulärm in der Nachbarschaft

25. August 2020 14:40 |
Preis: 25,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Mieterin möchte wegen Umbaumaßnahmen in dem Nachbarhaus die Miete um 10 % kürzen.
Die Umbaumaßnahmen wurden uns leider nicht durch die Hausverwaltung/ den Eigentümer angekündigt.

Laut Aussage der Mieterin werden in dem Nachbarhaus zwei Wohnungen zusammengelegt und komplett umgebaut, ebenso würde das Dach neu gedeckt, sodass sie Ihre Fenster aufgrund des Lärms und der Dreckentwicklung geschlossen halten muss.

Ist die Mietminderung -aufgrund der geschilderten Umstände- zulässig?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

N.W

25. August 2020 | 15:29

Antwort

von


(2334)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
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Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Grundsätzlich kann die Miete durch die Umbaumaßnahmen im Nachbarhaus gemindert sein, beispielsweise durch Lärm oder Schmutz.

Von diesem Gesichtspunkt her gesehen könnte man daran denken, die Miete zu mindern.


2.

In der Rechtsprechung geht aber die Tendenz dahin, zu argumentieren, dass ein Mieter damit rechnen müsse, dass in der Nachbarschaft Baumaßnahmen durchgeführt würden. Es entspräche den Tatsachen, dass gerade in belebten Regionen gebaut würde. Solche Baumaßnahmen und die davon ausgehenden Beeinträchtigungen müsse der Mieter hinnehmen.


3.

Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung hätte die Mieterin mit einer Mietminderung keinen Erfolg.

Allerdings wird in der Rechtsprechung auch die gegenteilige Auffassung vertreten, nämlich dass durch Lärm und Schmutz die Nutzbarkeit eingeschränkt sei und dass deshalb gemindert werden könne. Diese Rechtsprechung stellt nicht darauf ab, ob der Mieter mit Baumaßnahmen rechnen müsse.


4.

Für Ihren Fall heißt das, dass es darauf ankommt, wie im Streitfall das zuständige Gericht die Sache sieht.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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