Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Grundsätzlich kann die Miete durch die Umbaumaßnahmen im Nachbarhaus gemindert sein, beispielsweise durch Lärm oder Schmutz.
Von diesem Gesichtspunkt her gesehen könnte man daran denken, die Miete zu mindern.
2.
In der Rechtsprechung geht aber die Tendenz dahin, zu argumentieren, dass ein Mieter damit rechnen müsse, dass in der Nachbarschaft Baumaßnahmen durchgeführt würden. Es entspräche den Tatsachen, dass gerade in belebten Regionen gebaut würde. Solche Baumaßnahmen und die davon ausgehenden Beeinträchtigungen müsse der Mieter hinnehmen.
3.
Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung hätte die Mieterin mit einer Mietminderung keinen Erfolg.
Allerdings wird in der Rechtsprechung auch die gegenteilige Auffassung vertreten, nämlich dass durch Lärm und Schmutz die Nutzbarkeit eingeschränkt sei und dass deshalb gemindert werden könne. Diese Rechtsprechung stellt nicht darauf ab, ob der Mieter mit Baumaßnahmen rechnen müsse.
4.
Für Ihren Fall heißt das, dass es darauf ankommt, wie im Streitfall das zuständige Gericht die Sache sieht.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
25. August 2020
|
15:29
Antwort
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