Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Mietminderung wegen Baulärm

18. Oktober 2012 09:39 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwältin Yvonne Bellmann

Guten Morgen,

es wäre toll, wenn Sie mir einen Rat geben könnten, ich habe folgendes Problem:

Seit ca. 3 Wochen wird die direkt unter mir liegende Wohnung komplett saniert. Es wird ab 7.00 Uhr morgens mit lauten Maschinen gebohrt, gefräst, geschliffen, gehämmert und die Nachtruhe ist damit beendet. Es ist vormittags vor Lärm kaum auszuhalten, desweiteren riecht es seit unten gestrichen wird und die Fenster lackiert wurden in meiner Wohnung streng nach Farbe. Ich glaube der Farbgeruch zieht an den Fußleisten in meine Wohnung, ich kann es nicht wirklich nachvollziehen, aber es riecht, als würde ein offener Eimer Farbe in meiner Wohnung stehen.

Ich habe den Hausverwalter nun per e-Mail angeschrieben, ihm das Problem geschildert und ihn gebeten sich schnellstmöglich mit mir in Verbindung zu setzen. Auf diesem Wege konnte man in der Vergangenheit mit ihm eigentlich alles klären, er meldet sich aber leider nicht.

Wie sollte ich Ihrer Meinung nun vorgehen?

Sehr geehrte Fragestellerin,

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts möchte ich Ihre Frage nunmehr wie folgt beantworten:

Die Möglichkeit der Mietminderung ist geregelt in § 536 BGB . Dort heißt es, dass der Mieter für die Zeit, während der die Tauglichkeit der Mietsache zum verbrauchsgemäßen Gebrauch gemindert ist, nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten hat.

Nach der Rechtsprechung begründen insbesondere Lärm, Luftverschmutzung und Geruch einen Mangel, sofern sie nicht vertraglich vorausgesetzt sind. Die Minderung der Miete tritt dann bei Vorliegen der Voraussetzungen ein, ohne dass der Mieter sich darauf berufen muss.

Problematisch ist jedoch die Höhe der Mietminderung. Diese hängt letztlich vom Einzelfall ab. Deshalb ist auch die Rechtsprechung hierzu sehr unterschiedlich und umfangreich. Entscheidend ist hierbei das Ausmaß und die Dauer der Beeinträchtigung und ob der Vermieter etwas dagegen unternehmen kann. Dies birgt aber die Gefahr, dass man die Mietminderung zu hoch ansetzt. Dann kommt man mit der Differenz zwischen der eigentlich geschuldeten Miete, nämlich Miete einschließlich der Nebenkosten abzüglich der gerechtfertigten Mietminderung, und der gezahlten geminderten Miete in Verzug.

Ich würde Ihnen daher raten, noch einmal Kontakt mit dem Hausverwalter aufzunehmen und mit diesem die Mietminderung zu besprechen. Sollte dies aber weiterhin nicht möglich sein und die Bauarbeiten noch länger anhalten, sollten Sie die Miete angemessen mindern und den Vermieter hierauf hinweisen.


Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben. Sollte Ihnen noch etwas unklar sein, dürfen Sie gerne die Nachfragemöglichkeit nutzen. Wenn Sie mit meiner Antwort zufrieden sind, würde ich mich über eine positive Bewertung freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Bellmann
Rechtsanwältin

FRAGESTELLER 4. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER