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Mietforderungen bei mietfeiem wohnen

| 12. Dezember 2006 14:51 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich wohne seit ca. 11 Jahren mit meiner Frau mietfrei und ohne Mietvertrag in einer Dachgeschosswohnung mit Kellerabteil. Ich zahle nur monatliche Nebenkosten in Höhe von 75€ für ca. 40m². Es ist ein Doppelhaus, dass meiner Mutter gehört und ebenfalls im Erdgeschoss wohnt. Das erste Obergeschoss sowie die andere Doppelhaushälfte ist vermietet.
Kann meine Mutter von mir für die 11 Jahre rückwirkend Miete
verlangen die ich zurückzahlen muss?
Danke für Ihre Antwort

Sehr geehrter Fragesteller,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage und möchte diese unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes wie folgt beantworten:

Wenn Sie seit 11 Jahren in Ihrer Wohnung mietfrei wohnen, spricht einiges dafür, dass Ihre Mutter, der das Haus wohl gehört, von Ihnen keine Miete haben wollte. Insofern kann man von einer Vereinbarung sprechen, dass Sie eben keine Miete zahlen sollen. Gerade wegen Ihrer familiären Beziehungen spricht viel für eine solche Vereinbarung.

Ihre Mutter könnte nur dann Miete verlangen, wenn Sie die Zahlung eines Mietzinses vereinbart hätten, was aber hier wohl nicht der Fall ist. Selbst wenn dies der Fall wäre, könnte wegen Verjährung nicht für die letzten 11 Jahre, sondern nur für Forderungen ab dem Jahr 2003 nachgefordert werden.

Insofern rate ich Ihnen, die Angelegenheit mit Ihrer Mutter für die Zukunft zu besprechen und zu regeln.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Maldonado
- Rechtsanwältin -

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