Sehr geehrte Damen und Herren,
unter dem Begriff MOndernisierung fallen alle Maßnahmen zur Einsparung von Energie, Wasser, zur Verbesserung des Schallschutztes.
Der Einbau von Isolierglasfenster ist dann keine Modernisierung, wenn damit der Energieeinspareffekt nicht eintritt.
Hier muß auch beachtet werden, daß einige Vermieter versuchen, reine Instandhaltungskosten als Modernisierung zu verkaufen. Im Bedarfsfall ist der Vermieter Beweispflichtig, daß es sich um eine Modernisierung handelte. Gerade in Ihrem Fall - 30 Jahre altes Fenster ! - spricht einiges auch für eine reine Instandsetzung.
Der Vermieter ist Ihnen zur Erläuterung verpflichtet. Dazu muß der Vermieter jede Baumaßnahme und die Rechnungspositionen offenlegen. Die Erläuterung muß so umfangreich sein, daß Sie diese nachvollziehen können und abschätzen können, ob es sich wirklich um einen Energiesparmaßnahme handelt. Er muß dann auch erläutern, nach welchen Kriterien er die Kosten zwischen Modernisierung und Instandsetzung aufteilt. Es genügt daher nicht irgendeinen Prozentsatz anzugeben.
Erst dann darf der Vermieter die Miete auch nur dann um 11 % der aufgewendeten Kosten erhöhen, wenn er die Arbeiten selbst durchgeführt hat oder hat durchführen lassen. Eine Mieterhöhung nach Durchführung der Energiesparmaßnahmen setzt voraus, daß der Vermieter die Veränderung der Heizkosten auch erläutert. Außerdem muß die Maßnahme auch wirtschaftlich sein.
Ich hoffe Ihnen damit geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
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