Durch einen Erbfall und anschließende Übertragung ist meine Frau Eigentümerin eines Drei-Familienhauses geworden, in dem wir für einen gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete reduzierten Mietzins zwei Wohnungen bewohnen, wobei es für beide Wohnung separate Mietverträge gibt. Im Rahmen des Erfalls resp. der Übertragung des Eigentums ist der Mutter meiner Frau der Niesbrauch eingetragen worden. Nunmehr steht das Begehren einer Mieterhöhung aus. Daher die Frage: Kann die Niesbrauchnehmerin gegen die Hauseigentümerin eine Mieterhöhung fordern, ggf. auch einklagen?
wennn die Eigentümerin zugleich Mieterin ist, dann kann ein Mieterhöhungsbegehren durchaus erfolgreich geltend gemacht und eingeklagt werden. Entscheidend ist dabei, dass die Nießbrauchnehmerin und die Eigentümerin miteinander einen Mietvertrag abgeschlossen haben.
Rechtlicher Hintergrund ist der Umstand, dass durch den Nießbrauch die Nießbrauchnehmerin besitzberechtigt ist und dieses Besitzrecht durch den Mietvertrag an die Eigentümerin vermietet. Besitz und Eigentum sind im deutschen Recht zwei verschiedene Sachen.
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Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt