Sehr geehrter Anfragender,
die Frage, unter welcher Voraussetzung Ihr Provider Sie vom Netz nehmen darf bzw. unter welcher Vorraussetzung Ihr Provider den Vertrag ggf. fristlos kündigen darf, regelt sich nach dem zwischen Ihnen und Ihrem Provider geschlossenen Vertrag. Da Sie dazu keine Angaben gemacht haben, kann hierzu die Prüfung nur oberflächlich erfolgen.
Denkbar wäre eine Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund läge dann vor, wenn durch Ihr tun tatsächlich ein abmahnungsfähiger Verstoß vorliegen würde und der Provider gegenüber der Plattenfirma zum Unterlassen verpflichtet wäre.
Ob dies der Fall ist, müsste genauer geklärt werden. Hierzu müsste einmal betrachtet werden, was mit Ihre Homepage bzw. ihrem sonstigen Internetauftritt getan wird und was Inhalt der Abmahnung war. Diese muss Ihnen der Provider auf jeden Fall zur Verfügung stellen, damit Sie sich wirksam verteidigen können.
Folgende Schritte sind kurzfristig denkbar:
1. Beantragung einer einstweiligen gerichtlichen Anordnung gegen den Provider dahingehend, dass Sie wieder an das Internet angeschlossen werden müssen;
zeitnah Erhebung einer Feststellungsklage, dass der Provider verpflichtet ist, Sie online zu lassen bzw. dass die Nutzung des Programms edonkey keinen Urheberrechtsverstoß darstellt.
2. Fertigung einer Abmahnung gegen die Plattenfirma mit dem Inhalt, es in Zukunft zu unterlassen, Ihren Onlineauftritt vom Netz nehmen zu lassen.
Ein einstweiliger Rechtsschutz wird nur gewährt werden, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Ihnen in der Zwischenzeit bis zu einer Hauptsacheentscheidung ein größerer bzw. unumkehrbarer Schaden droht, als der jeweiligen Gegenseite.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften weiter geholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Breuning
- Rechtsanwalt -