Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame,
auf Grundlage der geschilderten Details erlaube ich mir, Ihre Frage wie nachfolgend summarisch zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass bedingungsgemäß eine Erstberatung geboten wird, die eine genaue und abschließende weiterführende Beratung nicht ersetzt!
Der Vertrag, den Sie mit dem Architekten geschlossen haben, dürfte in den hier interessieren Bereichen ein Werkvertrag sein. Grundsätzlich haftet der Architekt natürlich für Mängel des Werks bzw. für sonstige Pflichtverletzungen. Entscheidend ist dann aber, ob die Mehrkosten auch bei einer richtigen Beratung entstanden wären (Stichwort: Kausalität), was angesichts der fehlenden Kenntnis von Vertrag und konkreter Baumaßnahme nicht abschließend festzustellen ist. Sollte dies aber der Fall sein, würde der Architekt (bei Verletzung der berufsüblichen lege artis) für den Ihnen entstandenen Schaden haften. Wegen des Gegenstandswertes und der Schwierigkeit der Sache sollten Sie wegen der Mehrkosten unbedingt einen Anwalt aufsuchen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Für eine weitere Vertretung schreiben Sie mich bitte ausschließlich über die untenstehende email an, ich rufe dann gerne zurück!
Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt Hinrichs
rahinrichs@gmx.de
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