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Maßfehler

11. September 2006 12:55 |
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Baurecht, Architektenrecht


Wir bauen gerade umfangreich um und haben dazu einen Architekten beauftragt, der das Projekt rundherum betreut - vom Entwurf über die Bauleitung bis zur Schlußabnahme. Wir haben für den Umbau einen bestimmten Kostenrahmen geplant. Der Architekt hat dementsprechend einen Kostenplan aufgestellt und mit uns abgestimmt. Für die beauftragten Gewerke haben wir dann jeweils einen Werksvertrag unterschrieben.
Die Bauarbeiten sind bereits im vollen Gange und nun stellt sich heraus, dass der Architekt sich bei einer Wand und bei der Dachfläche vermessen hat und dadurch auf uns Mehrkosten zukommen. Inwiefern haftet der Architekt für solche Fehler?

Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame,

auf Grundlage der geschilderten Details erlaube ich mir, Ihre Frage wie nachfolgend summarisch zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass bedingungsgemäß eine Erstberatung geboten wird, die eine genaue und abschließende weiterführende Beratung nicht ersetzt!

Der Vertrag, den Sie mit dem Architekten geschlossen haben, dürfte in den hier interessieren Bereichen ein Werkvertrag sein. Grundsätzlich haftet der Architekt natürlich für Mängel des Werks bzw. für sonstige Pflichtverletzungen. Entscheidend ist dann aber, ob die Mehrkosten auch bei einer richtigen Beratung entstanden wären (Stichwort: Kausalität), was angesichts der fehlenden Kenntnis von Vertrag und konkreter Baumaßnahme nicht abschließend festzustellen ist. Sollte dies aber der Fall sein, würde der Architekt (bei Verletzung der berufsüblichen lege artis) für den Ihnen entstandenen Schaden haften. Wegen des Gegenstandswertes und der Schwierigkeit der Sache sollten Sie wegen der Mehrkosten unbedingt einen Anwalt aufsuchen.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Für eine weitere Vertretung schreiben Sie mich bitte ausschließlich über die untenstehende email an, ich rufe dann gerne zurück!

Hochachtungsvoll

Rechtsanwalt Hinrichs

rahinrichs@gmx.de

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