Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der genannten Informationen beantworte ich Ihre Anfrage gerne verbindlich wie folgt:
Basierend auf Ihren Schilderungen sehe ich folgende rechtliche Möglichkeiten:
1. Strafanzeige wegen Betrugs erstatten: Auch wenn Sie nicht direkt geschädigt sind, können Sie Strafanzeige gegen den Verkäufer wegen Betrugs (§ 263 StGB) erstatten. Dafür sollten Sie alle Beweise und Zeugenaussagen sammeln, die belegen, dass er wissentlich gefälschte Autogramme verkauft. Die Polizei wird dann ermitteln. Eine frühere eingestellte Anzeige schließt eine erneute Anzeige nicht aus, wenn es neue Beweise/Fälle gibt.
2. Verbraucherschutz informieren: Informieren Sie Verbraucherschutzorganisationen über das betrügerische Verhalten des Verkäufers. Diese können ggf. selbst rechtliche Schritte einleiten oder Geschädigte unterstützen.
3. eBay informieren: Auch wenn frühere Versuche nicht erfolgreich waren, informieren Sie eBay erneut mit allen gesammelten Beweisen. Eventuell sperrt eBay den Verkäufer dann doch.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi
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Vielen Dank für ihre Information.
Kann ich selbst gegen ihn eine Klage einreichen!?
Ob Sie selbst gegen den Verkäufer eine Klage einreichen können, hängt davon ab, ob Sie selbst einen Schaden erlitten haben.
Sie schreiben, dass Sie vor ca. 12 Jahren gefälschte Autogramme von dem Verkäufer gekauft haben und dafür noch Beweise haben. Grundsätzlich könnten Sie aus diesem Kauf Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen, z. B. auf Rückzahlung des Kaufpreises. Allerdings dürften diese Ansprüche inzwischen verjährt sein. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB).
Wenn Sie aktuell keinen eigenen Schaden haben, fehlt Ihnen die Klagebefugnis für eine zivilrechtliche Klage. Sie können dann nicht stellvertretend für andere geschädigte Käufer klagen.
Ich empfehle Ihnen daher, sich auf eine Strafanzeige zu konzentrieren. Stellen Sie der Polizei alle Beweise zur Verfügung, die den Betrug belegen. Dazu zählen insbesondere die Aussage des Stars, dass die Autogramme gefälscht sind, sowie Zeugenaussagen. Auch Ihre eigenen Erfahrungen von vor 12 Jahren können die Ermittlungen unterstützen, auch wenn der Kauf selbst verjährt ist.