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Markenrechtsverletzung durch älteren Mitbewerber

5. Juni 2017 13:36 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

ich verkaufe ein Produkt im Internet unter einer angemeldeten Marke als Einzelunternehmer.
Nun ist mir aufgefallen, dass eine Konkurrent unter dem gleichen Namen ein sehr ähnliches Produkt verkauft.

Er hat aber auf dem Namen keine Marke angemeldet.

Ich habe aber unter dem Namen eine angemeldete Marke bei der DPMA.

Eventuelles Problem: Der Verkäufer verkauft bereits länger Produkte in dem Bereich und ist vermutlich auch erfolgreicher.

Habe ich hier eine Möglichkeit abzumahnen bzw. gegen Ihn vorzugehen (auch hinsichtlich Schadensersatz) oder wird man mir vorwerfen ihn kopiert zu haben, da er ja länger schon am Markt ist?

Vielen Dank und Viele Grüße,
Tobias

5. Juni 2017 | 14:28

Antwort

von


(2736)
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26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Tatsächlich besteht in einem solchen Fall die Gefahr, dass der Abgemahnte sich auf ältere Rechte berufen kann. Auch wenn die Marke nicht eingetragen ist (neben dem DPMA kommt auch eine Eintragung beim EUIPO oder WIPO in Betracht), können Kennzeichenrechte durch Benutzung entstehen, vgl. z.B. § 4 Absatz 2 MarkenG oder § 5 Absatz 2 MarkenG . Besitzt der Abgemahnte aber ältere Rechte an dem Kennzeichen, kann er damit nicht nur die Abmahnung und Schadensersatzansprüche abwehren, sondern auch gegen Ihre Markeneintragung vorgehen und die Löschung beantragen.

Daher sollte genau geprüft werden, ob die Voraussetzungen der oben genannten Paragraphen erfüllt sein könnten, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

ANTWORT VON

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