Darf ich Symbole in einer Software wie z.B. Photoshop für meine Shortykeys Tastatursticker zu benutzen? Oder ist dies erlaubt, weil es das Produkt unterstütz wie ein Zubehör?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Gesetzlich ist es erlaubt, Zubehör für markenrechtlich geschützte Produkte anzubieten. Hierfür sieht das Urheberrechtsgesetz ein Privileg vor. Ihr Fall ist jedoch anders zu bewerten, da es hierbei nicht um das Zubehör an sich geht, sondern die Verwendung der markenrechtlich geschützten Logos im Rahmen des Zubehörs. Dies ist leider nicht gestattet und würde eine Markenrechtsverletzung im Sinne von § 14 MarkenG begründen.
Wenn Sie die Sticker aber nur privat nutzen und nicht kommerziell anbieten, ist es erlaubt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Ich wünsche Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt