Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1) Dies ist fragwürdig, vor allem aber für den Makler, weniger für Sie. Sie würden lediglich einen üblichen Vertrag schließen und den Vorteil einer Empfehlung durch den Makler erhalten. Letzterer würde aber (möglicherweise) seine Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber verletzen.
2. Nein, der Verdacht einer Beteiligung an einer Straftat besteht eher dann, wenn der Makler gemäß Frage Nr. 4 von Ihnen rechtsgrundlos einen Geldbetrag erhalten würde.
3.a) Ja. b) Nein, hierdurch macht sich der Makler ggf. schadenersatzpflichtig, wenn beispielsweise ein Dritter einen höheren Preis zahlen würde.
4. Ja, siehe Antwort 2.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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