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Mahnverfahren Amtsgericht Friedberg u.a.

30. Dezember 2011 14:18 |
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Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Der Rechtssuchende hat mit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht Euskirchen einen Mahnbescheid gegen die Fa. HIT RADIO FFH eingeleitet. Gegen den Mahnbescheid wurde jetzt Widerspruch eingeleitet. Konkret geht es um eine Anmeldung des Unternehmens beim Wettbewerb "Health Media Award". Obwohl die Teilnehmer- und Wettbewerbsbedingungen von der Beklagten schriftlich akzeptiert wurden, wurde keine Zahlung i.H.v. 865,00 EUR an den Antragssteller geleistet. Für das streitige Verfahren wird nun ein Anwalt gesucht, welcher zu den Bedingungen von Prozesskostenhilfe für den Rechtssuchenden tätig werden möchte.

Da noch weitere Mahnverfahren gegen andere Unternehmen laufen (Gesamtforderung: 5 x 865,00 EUR) wäre auch die Abtretung an ein Inkassobüro möglich.

Sehr geehrter Fragender,

eine Beiordnung eines Rechtsanwaltes im Mahnverfahren ist laut Bundesgerichtshof nicht notwendig. Daher kann zwar ein Mahnverfahren mit Prozesskostenhilfe eingeleitet werden, Sie erhalten jedoch dann nur eine Befreiung von den Prozesskosten. Da der Rechtsanwalt nicht notwendig ist und dieser nicht beigeordnet wird, erhält dieser auch nicht sein Honorar vom Staat, sodass Sie dieses - im Falle der Nichtzahlung durch den Gegner - selber zahlen müssten.

Dies wäre im Klagefalle jedoch anders.

Sie können daher entweder alleine den Mahnbescheid einreichen und im Falle des Widerspruches durch den Gegner dann im Klageverfahren sich eines Rechtsanwaltes unter Beiordnung bedienen - hier würden wir selbstverständlich zur Verfügung stehen - einfach eine Mail an uns schreiben - oder Sie reichen gleich eine Klage ein. Dies würden wir dann unter den Bedingungen der Prozesskostenhilfe übernehmen, bei Beiordnung nur zu den ortsüblichen Bedingungen zzgl. Gebühren für Fahrtkosten oder Terminsvertreter, da diese in der Regel nie übernommen werden (sie Schreiben leider nicht, wo der Gerichtsstand ist).

Ich hoffe, Ihnen erst einmal weitergeholfen zu haben.

Bitte wenden Sie sich für das weitere Vorgehen an uns per Mail.

Ich verbleibe

Rückfrage vom Fragesteller 30. Dezember 2011 | 14:59

Vielen Dank für Ihre eMail, allerdings ist dies keine Beantwortung unserer Frage. Über das Verfahren sowie die Bedingungen ist der Rechtssuchende bereits informiert.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 30. Dezember 2011 | 15:08

Wie bereits geschrieben sind wir gerne bereit das Verfahren auf Prozesskostenhilfe zu übernehmen. Zu den genauen Bedingungen und Erfolgsaussichten würden wir dies mit dem Rechtssuchenden dann genau abklären.

Schreiben Sie uns gerne eine Email.

Ergänzung vom Anwalt 30. Dezember 2011 | 15:12

Ich habe Ihnen eine Email geschrieben!

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