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Mahnbescheid auf erloschene Firma

13. Februar 2009 15:43 |
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Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Malte Mörger

Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage

(1) Habe einen Mahnbescheid(Rechtsanwaltsschreiben auf meine erloschene Firma erhalten (e.k). die Firma ist erloschen und auch bereits durch Handeslregister bekannt gemacht. Wie soll ich auf ein solches Schreiben reagieren - Forderung ist strittig. Müsste dies nicht dann auf mich privat geschrieben sein?

(2) In einem aktuellen Gerichtsurteil steht noch e.K. (Firmierung) drinnen, obwohl dieses erst nach der Löschung erteilt wurde. Ist dieses Urteil anfechtbar, nur auf Grundlage, dass die Firma erloschen ist und Urteil "falsche" Bezeichnung trägt ? Handelt sich um Versäumnisurteil, da das Schreiben vom Gericht zu spät zugestellt wurde und der Einspruch gegen Mahnbescheid 2 Tage zu spät bei Gericht war (nicht per Einschreiben..) Im Einspruch bereits auf "falsche" Bezeichnung hingewiesen.





Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte Ihre Fragen auf der Grundlage des von Ihnen mitgeteilten Sachverhaltes wie folgt:

Die Zustellung von Mahnbescheiden/Vollstrreckungsbescheiden und Urteilen unter der erloschenen Firma (=Name, unter der der Kaufmann zeichnet und unter dem er klagen und verklagt werden kann, nicht muss, § 17 HGB ) ändert nichts an der Rechtswirksamkeit, da kein Zweifel darüber bestehen kann, wer in diesen Verfahren die beklagte Partei bzw. der Antragsgegner sein soll - nämlich Sie als derjenige, der ehemals unter dem angegebenen Namen gehandelt hat. Die jeweilige Gegenseite könnte die Entscheidungen insoweit durch einen schlichten Antrag, das Rubrum zu ändern, berichtigen lassen.

Auch auf Fristen hat die falsche Bezeichnung keinen Einfluss, solange der richtige Adressat die Schriftstücke erhalten hat.

Ich hoffe, Ihnen eine erste Orientierung gegeben zu haben; andernfalls nutzen Sie gerne die kostenlose Nachfragefunktion.

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