Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihre Frage und möchte diese unter Berücksichtigung des von Ihnen dargestellten Sachverhaltes wie folgt beantworten:
Zum einen sollten Sie auf jeden Fall, wie Sie auch vorgeschlagen haben, das Küchenhaus schriftlich den Mangel schildern und zur Mängelbeseitigung auffordern, eine Frist von ca. 14 Tagen sollte reichen. Gleichzeitig fordern Sie das Küchenhaus auf, die Ihnen entstandenen finanziellen Nachteile zu ersetzen. Schließlich ist noch nicht klar, wo das Problem herrührt. Sie müssen sich im Übrigen nicht auf den Hersteller der Spüle verweisen lassen, Ihr Vertragspartner ist das Küchenhaus.
Wenn es aber so ist, wie Sie vermuten, liegt das Problem nicht am fehlerhaften Einbau, sondern an den Gegebenheiten in Ihrer Küche. Dann kommt es darauf an, wie der Kauf der Küche aussah. Haben Sie sich ganz individuell beraten lassen, die Küche mit einem Mitarbeiter geplant, der auch über den Wagen unterhalb der Spüle bescheid wusste? Wenn dem so war, könnte das Küchenhaus wegen mangelhafter Beratung in Anspruch genommen werden.
Schwieriger wird es, wenn dies nicht der Fall war. Dann müsste Sie darstellen, dass die Monteure beim Einbau oder beim ersten Auftreten des Geruchs hätten erkennen müssen, dass die Lage des Abflusses Probleme bereitet. Und es müsste eine Pflicht des Küchenhauses bestanden haben, Sie auf dieses Problem hinzuweisen. Selbst wenn dies der Fall wäre, werden Sie wohl nicht Ersatz für eine neue Spüle oder ähnliches bekommen können. Dies erscheint mir nach Ihrer Schilderung nur dann Erfolg versprechend, wenn tatsächlich bei Beratungsfehler beim Kauf der Küche vorlag.
Insgesamt muss jetzt zunächst der Ursprung des Problems geklärt werden. Sie müssen beweisen, dass der Fehler beim Küchenhaus liegt.
Sofern Sie mit dem Schreiben keine Einigung erzielen können, rate ich Ihnen, sich von einem Anwalt zumindest ausführlich beraten zu lassen, beim Kauf einer Küche geht es schließlich um nicht unwesentliche Beträge.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Maldonado
- Rechtsanwältin -
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte