Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Verurteilung wegen Cannabisbesitzes steht zwar nicht im Führungszeugnis, wohl aber im Bundeszentralregister.
Die Fahrerlaubnisbehörde darf und muss vor der Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis Ihre Eignung und Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen beurteilen. Zu diesem Zwecke kann Sie auch Auskünfte aus dem Bundeszentralregister einholen und kann so von Ihrem Drogendelikt erfahren.
Da Drogenkonsum die Eignung und Befähigung zum Führen von Kfz beinträchtigen kann, wird die Fahrerlaubnisbehörde auch insoweit Ihre Begutachtung anordnen und untersuchen lassen, inwieweit bei Ihnen eine Drogenproblematik vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
ich dachte das auf der Mpu stelle"nur" ein führungszeugniss vorliegt,muss ich mich also outen was cannabis angeht?Mir wurde dort ja auch kein Konsum nachgewiesen sondern nur geringer besitz.
steht das zu 100% fest das die von meinen Cannabis vergehen erfahren?mfg
Das steht nicht fest. Wie gesagt: Die FE-Behörde KANN eine Registerauskunft einholen. Wenn Sie von dem Delikt erfährt, KANN Sie entsprechend ermitteln. Denn es ist Ihre Aufgabe, die Allgemeinheit auch davor zu bewahren, dass jemand bekifft Auto fährt. Sie sind aber nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Wenn also die Sprache nicht auf eine mögliche Drogenproblematik kommt, brauchen Sie keine schlafenden Hunde zu wecken.