Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Frage 1) Die Fahrerlaubnisbehörde kann Ihren Führerschein aufgrund eines bei Ihnen durchgeführten Speicheltest einziehen, da Ihre Fahrtauglichkeit in Zweifel gezogen werden muß.
Dazu reichen die festgestellten Spuren von Opiaten und Kokain aus.
Dass die Polizisten mit Ihrem Test selbst Probleme hatten, wirkt sich nicht aus, es sei denn, die Ergebnisse wurden vertauscht.
Frage 2) Der Polizisten wird eine Erklärung
bereits in der Akte angegeben haben. Sie
Können ihn um eine Stellungnahme bitten, was bei dem Test unklar war. Parallel empfehle ich eine Akteneinsicht.
Frage 3) Den Prozess zu verzögern, um etwas Zeit zu gewinnen, ist schwierig, da die Verwaltungsbehörde Fristen setzt und verfolgt. Ein Anwalt kann Ihnen helfen.
Frage 4) Wieso Berufung? Das Strafverfahren wurde doch eingestellt!
Mit der Verwaltungsbehörde kann per
eMail korrespondiert werden. Sie können aber auch Briefe per Post versenden, wenn Ihnen dabei wohler ist.
Meine Empfehlung ist, sich anwaltlich vertreten zu lassen, bevor Sie sich weiter äußern. Insbesondere sollten Sie nicht zugeben, nur gelegentlich 1 bis 2 mal pro Monat Cannabis geraucht zu haben.
ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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