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MPU Gutachten nach 11 Wochen nicht erhalten

17. September 2024 14:32 |
Preis: 85,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von


16:25

Hallo,

von der Führerscheinstelle wurde ich aufgrund BTM zur MPU geschickt.
Es war ein Schreiben mit Stellen dabei die die MPU durchführen.
Hier nahm ich drei Firmen und rief an.

Beim Anruf erwähnte ich sofort, das ich aus geschäftlichen Gründen ausschließlich Montag und Dienstags kann.
Nachdem mir telefonisch zugesagtwurde das dies kein Problem ist und das Gutachten dann nach dem Termin 4-6 Wochen Zeit in Anspruch nimmt wählte ich den Anbieter ABV.

Nach circa vier Wochen bekam ich einen Termin und dieser war mit mittwochs. Somit musste ich diesen leider absagen. Wieder teilte ich der Prüfstelle mit das ich aus geschäftlichen Gründen nur Montag und Dienstag kann.
Es vergingen wieder vier Wochen und erneut wurde mir ein Termin an einem Mittwoch zugeteilt. Um nicht noch mehr Zeit zu verlieren, musste ich diesen Darm wohl oder übel wahrnehmen.

Ich ging zur Begutachtung und anschließend wurde mir mitgeteilt dass das Gutachten in 4 bis 8 Wochen per Post bei mir eintrifft. Nach 8 Wochen rief ich an und ich wurde vertröstet noch kurz Geduld zu haben.
Nun sind stand heute genau 11 Wochen vergangen und ich habe immer noch kein Gutachten erhalten. Auf meine Email wird nicht reagiert, telefonisch war die letzte Woche niemand zu erreichen (ca. 10 Anrufe am Tag)
Heute habe ich eine Dame erreicht und mir wurde mitgeteilt das es in der Warteschleife ist und noch nicht fertig da die Ärztin „eins nach dem anderen abarbeitet".

- Mir war eine zeitige Begutachtung wichtig und nur aufgrund deren Zusagen nahm ich den Anbieter.
- Es wurden keine AGB oder sonstige Zeitrahmen vorgelegt, nur die mündlichen Zeitrahmen mitgeteilt.
- Gibt es Fristen die die Begutachtungstelle einhalten muss? Wie sind die Fristen hierzu?
- Was kann ich unternehmen um schnellstmöglich mein Gutachten zu erhalten?
- Wo kann ich das Verhalten der Prüfungsstelle melden?

17. September 2024 | 15:40

Antwort

von


(2334)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
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Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


I.

Es gibt keine gesetzlich festgelegten Fristen, die eine Begutachtungsstelle für die Erstellung eines MPU-Gutachtens einhalten muss. Die Dauer kann variieren, und Verzögerungen sind nicht unüblich. Dennoch haben Sie einige Möglichkeiten, um die Situation zu klären.


1.

Schriftliche Beschwerde:

Reichen Sie eine schriftliche Beschwerde bei der Begutachtungsstelle ein. Beschreiben Sie die Situation detailliert und fordern Sie eine zeitnahe Bearbeitung Ihres Gutachtens. Setzen Sie eine Frist, bis wann Sie eine Antwort erwarten.


2.

Vertragliche Vereinbarungen:

Prüfen Sie, ob es schriftliche Vereinbarungen oder Bestätigungen gibt, die die mündlichen Zusagen zur Bearbeitungszeit stützen. Diese könnten als Grundlage für eine Beschwerde dienen.


3.

Führerscheinstelle informieren:

Informieren Sie die Führerscheinstelle über die Verzögerung und bitten Sie um eine Fristverlängerung für die Vorlage des Gutachtens. Legen Sie Belege über Ihre Bemühungen bei.


4.

Verbraucherschutz:

Sie können sich an eine Verbraucherzentrale wenden, um Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zu erhalten.


5.

Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde:

Erkundigen Sie sich, welche Behörde für die Aufsicht über die Begutachtungsstelle zuständig ist, und reichen Sie dort eine Beschwerde ein.


II.

Es ist wichtig, alle Schritte schriftlich zu dokumentieren und Kopien der Korrespondenz aufzubewahren.



Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 17. September 2024 | 16:21

Ich habe einen Freund gebeten unter dem Vorwand einer MPU, eine E-Mail an den Anbieter zu schreiben und Fragen zur Geschwindigkeit, Erstellung des Gutachten und so weiter zu stellen.
Hier wurde nun innerhalb von wenigen Stunden geantwortet und die Zeiten die mir telefonisch mitgeteilt wurden an ihn schriftlich bestätigt.
Kann ich das so als Beweis verwenden um eventuell gegen die Firma zu klagen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. September 2024 | 16:25

Sehr geehrte Fragestellerin,

für eine Klage besteht aktuell kein Anlass.

Das Schriftstück, das Sie erhalten haben, können Sie natürlich zur Untermauerung Ihre Stellungnahme nutzen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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