Sehr geehrter Ratsuchender,
im Ergebnis dürfte der Brexit dazu beigetragen haben, daß Sie die Schuld nicht mehr werden bezahlen müssen. Ich würde das also aussitzen und untätig bleiben und auch nicht zahlen.
Im Jahre 2010 wurde das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen erlassen, das dann auch in Kraft getreten ist. Mit diesem Gesetz hat der deutsche Gesetzgeber seine Verpflichtung erfüllt, diesen EU – Rahmenbeschluss in nationales Recht umzusetzen, wobei die Vollstreckung dann nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen erfolgte, also durch deutsche Behörden. Diese Vollstreckung erfolgte über die §§ 86 ff IRG, gerne mal lesen.
Mit Austritt aus der EU sieht es nun aber anders aus.
Nach dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft konnte Großbritannien nur noch bis zum 31. Dezember 2020 um Anerkennung und Vollstreckung von Geldstrafen nach Deutschland ersuchen. Diese Zeit ist nun vorbei.
Die Höhe der Geldstrafe mit der von Ihnen beanstandeten Staffelung dürfte nach britischem Recht wohl rechtmäßig sein. Nur, soweit Sie auf Schreiben nicht reagieren, müsste auch ein Titel ( Bescheid oder Gerichtsbeschluss ) nach britischem Recht her. Und wenn es den dann gäbe, könnte diese Forderung nach neuerer EU Vorgabe nicht mehr in Deutschland vollstreckt werden. Dafür fehlt eine Rechtsgrundlage, die Sie nach deutschem Recht vor deutschen Gerichten in Streit stellen könnten.
Im Zweifelsfall sollte und kann dann später also immer noch ein Rechtsanwalt genommen werden, wenn aus gleich welchen Gründen eine innerstaatliche Vollstreckung ins Haus steht. Das schreibe ich aber auch nur deswegen, weil die Umsetzung des neueren Abkommens und die Abwehrhaltung der deutschen Behörden sich in der Praxis natürlich noch bewehren muss. Veröffentlichte Erfahrungswerte gibt es bisher hierzu noch nicht.
Zitat:Im Ergebnis sage ich:
Nichts machen und es wird nichts passieren.
Dass Sie zwischenzeitlich dann aber nicht mehr durch GB fahren können, sei nur nebenbei erwähnt. Wenn Sie in GB aufgegriffen werden, könnte dort jederzeit gegen Sie eine Vollstreckung erfolgen.
Mit besten Grüssen
Fricke
RA