Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie müssen zwei Dinge unterscheiden. Die eigentliche Tilgung aus dem Bundeszentralregister d.h. die komplette Löschung erfolgt erst nach zehn Jahren. Allerdings wird die Verurteilung zu ihrer Geldstrafe nach Ablauf von drei Jahren nicht mehr in ein Führungszeugnis aufgenommen.
Dies ergibt sich aus § 34 Abs. 1 Ziffer 1 a BZRG
.
Nach Ablauf von drei Jahren ist das Führungszeugnis also oder Eintragungen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht
Ihr Satz "nach Ablauf von drei Jahren ist das Führungszeugnis also oder Eintragungen"
Meinten Sie "frei von Eintragungen" ist das ein Schreibfehler?
Sehr geehrter Fragesteller,
Ich bitte um Entschuldigung, es handelt sich in der Tat um einen Schreibfehler.
Ich meinte natürlich "Frei von Eintragungen"
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt