Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Sie haben kein generelles Recht auf Löschung aller Daten. Zunächst kommt es darauf an, ob es eine Einwilligung gegeben hat zur Speicherung der Daten. Sie haben zunächst einen Auskunftsanspruch um zu erfahren, was über Sie gespeichert ist. Wenn Daten unrichtig sind, wie die Berufsbezeichnung, müssen Sie berichtigt werden. Die Daten sind dann zu löschen, wenn der Zweck zu dem sie erhoben worden sind, erledigt ist.
Grundsätzlich sollten Sie von den Firmen die Löschung verlangen.
Der Anspruch beruht auf § 35 II Nr. 3 BDSG
, soweit der Zweck der Speicherung nicht mehr besteht.
Bitte bedenken Sie, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten Beurteilung führen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht
Paulistr. 10 31061 Alfeld
Tel. 05181/5013 od. 5014
Fax: 05181/24163
email: anwaltwoehler@googlemail.com
Lieber Herr Wöhler,
danke für die Antwort. Ich habe keine generelle Einwilligung gegeben. Meine Daten waren in der Firmendatenbank einfach plötzlich da. Das mit dem Zweck verstehe ich nicht. Aus meiner Warte gibt es keinen Zweck, denn ich habe meine Daten ja nicht freigeben damit ich beispielsweise in solch einem Verzeichnis gefunden werde. Was kann denn der Zweck, zu dem sie Daten erhoben werden, sein?
Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne komme ich auf die Nachfrage zurück.
Wenn die Daten ohne Einwilligung an die Firmen gelangt sind und wenn auch kein Zweck erkennbar ist, können Sie Löschung verlangen. Zweck kann etwa eine laufende Kunden- oder Geschäftsbeziehung sein, oder ein gesetzliches Erfordernis an die jeweilige Firma. Rechnungsdaten müssen etwa aus steuerlichen Gründen aufbewahrt werden, dies kann ein solcher Grund sein. Es kommt also immer auf den Einzelfall an.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt