Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Zum eine sprechen die dem B zustehenden Urheberrechte gegen eine Verbreitung des Liedes.
Zum anderen gibt es keine Rechtsgrundlage die es dem Lehrer erlaubt sich in seiner Position sich so zu verhalten und die Verbreitung des Liedes rechtfertigen würde. Der Lehrer erfüllt nicht ordnungsgemäß seine Aufgaben.
Sie sollten sich zunächst an das Landesschulamt als untere Schulbehörde wenden. Sollte dies kein Erfolg haben, so können Sie die Unterlassung in einem gerichtlichen Verfahren, im einstweiligen Rechtsschutz, beantragen. Für die Urheberrechte sind die Zivilgerichte zuständig, für Streitigkeiten aus dem Lehrer-Schüler Verhältnis die Verwaltungsgerichte.
Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel.: 0351/2 69 93 94
Fax: 0351/2 69 93 95
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Antwort
vonRechtsanwältin Simone Sperling
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Sehr geehrte Frau Sperling,
vielen Dank für ihre erste Antwort. Wie müsste man genau vorgehen, um den Lehrer sofort bei der Verbreitung des Liedes zu stoppen?
Im Januar ist eine Schulkonferenz, die über das Verbleiben von Schüler B an der Schule entscheiden soll. Mittlerweile haben die meisten Lehrer und Eltern eine solche CD erhalten. Deswegen ist es dringend.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie sollten die Unterlassung beim Gericht beantragen als einstweilige Anordnung um keine Zeit zu verlieren und gegebenenfalls die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin