Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
1.1 Diese Darstellungen sind dann nicht legal, wenn aus der Grafik ein Sexualkontakt zwischen Mensch und Tier ersichtlich ist. Dabei ist es unerheblich, ob das Geschehen nur fiktiv ist (Sch/Lenckner/Perron/Eisele, § 184a StGB
Rn. 4.). Erforderlich ist eine körperliche Berührung beider Wesen. Von einer solchen Darstellung gehe ich gemäß Ihrer Schilderung hier aus, sodass dies nicht legal ist.
1.2 Sowohl bei Tier als auch Mensch muss es sich um wirklichkeitsgetreue Abbildungen handeln. Mischwesen, Fabelwesen oder real existierende Tiere fallen daher nicht unter § 184a StGB
und dies ist daher strafffrei.
1.3 fällt weg
1.4 Solche Schriften können anders zu behandeln sein, wenn diese nicht im Vordergrund stehen, z.B. in eine längere Geschichte eingebunden sind oder ein geistes- oder kulturgeschichtliches Zeugnis darstellen (tatsächlich passiert sind und eine Relevanz für die Öffentlichkeit besteht). Dies ist aber nicht der Fall, wo es bloß um die Schilderung des Aktes geht.
1.5 fällt weg
1.6 Ja, dies ist legal, denn § 184a setzt die Handlung eines Menschen mit einem Tier voraus.
2.1 Nein, solche fiktiven kinderpornographischen Darstellungen sind nicht legal.
2.2 Der Begriff wirklichkeitsnah ist wie folgt definiert: Ein wirklichkeitsnahes Geschehen liegt vor, wenn das Gesehen real wirkt, jedoch nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich tatsächlich um ein fiktives Geschehen handelt, was insbesondere im Zusammenhang mit ausschließlich am Computer erzeugten Inhalten („virtueller Kinderpornographie") die Anwendbarkeit des § 184b gewährleistet. (Spindler/Schuster Elektron. Medien/Gercke StGB § 184b
Rn. 15-18).
2.3 Die Darstellung der Nacktheit an sich ist nicht strafbar. Hier kommt es auf die Körperhaltung der abgebildeten Subjekte an. Posing ist nicht erlaubt (z.B. Spreizen von Beinen). Eine natürlich Körperhaltung darf aber abgebildet werden.
2.4 fällt weg
2.5 Hier gilt das Gleiche wie bei 1.4
2.6 fällt weg
3.1 Nein, dies ist ebenfalls nicht legal. Hier wird kein Unterschied zu Kindern gemacht. Die Strafandrohung ist nur eine andere. Die Grenze wird bei 14 Jahren gezogen, wobei das suggerierte Alter in der Praxis oft schwer zu beurteilen ist bei einer fiktiven Darstellung.
3.2 Dies ist legal, wenn es sich nicht um Posing handelt, also nicht um eine unnatürliche Handlung (siehe 2.3). Auch hier gibt es keinen Unterschied in der Bewertung wie bei Kindern.
3.3 fällt weg.
3.4 Ja, auch hier gilt das Gleiche wie bei 1.4
3.5 fällt weg
3.6 Bei einer realen Person gilt das reale Alter als maßgeblich. Bei einer fiktiven Darstellung ist jedoch maßgeblich, welches Alter suggeriert wird. Welches Alter der Künstler vorgibt, ist unerheblich. Faktoren dafür sind etwa die Körpergröße, Mimik und der Kontext der Darstellung (Geschehen dass für das Alter üblich ist). Bei Zweifeln gilt aber in dubio pro reo.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Alexander Dietrich
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Sehr geehrter Herr Dietrich,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich hätte folgende Frage:
1.2
Sie schrieben: "Sowohl bei Tier...Fabelwesen oder real existierende Tiere fallen daher nicht unter § 184a StGB
und dies ist daher strafffrei."
Meinte sie "...oder real nicht existierende Tiere"?
2.2. Unter § 184b (1) 2. und § 184b (3) wird beidesmal betont "Schriften die ein echtes oder wirklichkeitsnahes Geschehen darstellen".
Ihre Definition von wirklichkeitsnah "wenn das Gesehen real wirkt, jedoch nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich tatsächlich um ein fiktives Geschehen handelt" deutet allerdings an dass jegliche Darstellungen die eindeutig nicht real sind nicht unter diesen Rechtsaspekt fallen. Unter 2.1. betonten sie jedoch das jegliche Art solcher Darstellungen illegal ist.
Sind nun pornografische Darstellungen legal wenn diese eindeutig nicht "wirklichkeitsnah" sind?
3.1. und 3.2. Dies verwundert mich etwas, da viele öffentlich/in Buchandlung verkauften und von Verlagen vertriebenen Mangas eindeutig nackte/erotische Darstellungen oder Sexszenen von Jugendlichen darstellen. Die Charactere sind vom Körper und vom benannten Alter unter 18 Jahre alt. Die Darstellungen sind auch eindeutig pornografisch.
Beispiele hierzu wären die Mangas "Air Gear - Author: OH GREAT!", "Ikkitousen - Author: Yuji Shiozaki", "Das Mädchen am Strand - Author: Inio Asano" - und viele mehr.
Ich vermutete, dass diese Werke legal sind da die Charactere in den Altersbereich von Jugendlichen fallen oder weil die Darstellungen nicht "wirklichkeitsnah" sind. Wenn sie wie nach Ihren Angaben illegal sind, wie kann es sein dass solche Werke seit vielen Jahren in Deutschland produziert und verkauft werden? (Noch dazu von großen Verlagen wie Tokyopop die sicher einen Anwalt zu Rate ziehen und offensichtlich keine rechtlichen Probleme mit derartigen Inhalten haben)
Mir ist bewusst dass diese Frage etwas über den Gesetzestext hinausgeht. Aber genau die Legalität dieser Grenzfälle festzulegen ist wichtig für die erlaubten Inhalte unserer Webseite.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung:
zu 1.2: Entschuldigung, ja das "nicht" hatte dort gefehlt. Nicht real existierende Tiere sind also ausgenommen.
zu 2.2: Nein, hier muss man genau auf die Norm und den Wortlaut des § 184b StGB
achten. Bei der Verbreitung nach Abs. 1 Nr. 1 ist das wirklichkeitsnahe Geschehen eben nicht vorausgesetzt. Eine Verbreitung liegt aber vor, wenn Sie die Werke auf einer Online-Plattform anbieten.
3.1 und 3.2:
Die Grenze verläuft hier in einer Einzelbewertung des Materials. Dies ist aber ein sehr schmaler Grat, daher muss man hier vorsichtig sein. Der entscheidende Unterschied bei den von Ihnen benannten Werken liegt darin, dass hier die sexuelle Darstellung nicht im Vordergrund steht, wenn man das Gesamtwerk betrachtet. Auf Ihrer Plattform bieten Sie jedoch Einzelwerke an, die nicht in eine Geschichte eingewoben sind und somit die sexuelle Darstellung im Fokus steht. Dies bewertet der Gesetzgeber anders, auch wenn viele Kunden dieser Mangas ausschließlich an diesen Darstellungen interessiert sind (und der Effekt somit letztendlich vergleichbar ist).
Viele Grüße
Alexander Dietrich