Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich halte das Urteil durchaus für anwendbar, siehe https://landesarbeitsgericht.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/arbeitsgericht-osnabruck-business-leasing-dienstrad-keine-uberwalzung-der-leasingraten-auf-erkrankten-arbeitnehmer-nach-ablauf-der-entgeltfortzahlung-182580.html
"Das Dienstrad ist Teil des (Sach-)Bezuges. Der verständige Arbeitnehmer muss aber nicht damit rechnen, dass darüber hinaus der Arbeitgeber in diesen Fällen auch die Leasingkosten und damit sein Unternehmerrisiko auf den erkrankten Arbeitnehmer abwälzt."
Dieses Urteil ist laut Vermerk auf der angegebenen Seite rechtskräftig.
D.h. nicht, dass etwaige andere Arbeitsgerichte oder andere Richter am Arbeitsgericht Osnabrück das genauso sehen, aber ich würde mich dennoch auf dieses Urteil berufen.
So würde ich nochmals gegenüber Ihrem Arbeitgeber argumentieren.
Einen relevanten Unterschied zu Ihrem geschilderten Fall kann ich nicht erkennen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Vielen Dank
Der Arbeitgeber beruft sich auf den Passus im Vertrag, in dem man zustimmt das die Beträge vom Konto abgebucht werden dürfen
Genauer Wortlaut " Im Fall des vorübergehenden Entfall des Endgeldes (im Vertrag steht Entgelt vielleicht ist das ja was anderes :-o), ist der Mitarbeiter verpflichtet, die monatliche Rate für jeden Monat ohne Endgeldzahlung direkt an den Arbeitgeber zu überweisen. Hierfür erteilt der Mitarbeiter schon jetzt dem Arbeitgeber ein entsprechendes Sepa Lastschriftmandat. Der steuerliche Vorteil durch die Endgeldumwandlung entfällt für diesen Zeitraum.
Das werde ich wohl unterschrieben haben, hört sich aber für mich als Laie trotzdem nicht richtig an. Kann denn so eine Endgeldumwandlung einfach pausiert werden?
Nochmals Danke
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Nachfrage möchte ich Ihnen wie folgt beantworten:
Der Passus spielt jedoch keine Rolle. Denn letztlich ist es keine Individualvereinbarung, sondern einseitig vom Arbeitgeber auferlegt. Letzten Endes ist es nur eine Nebenregelung zur Hauptregelung.
Es kommt auch nicht darauf an, ob man die Bedingungen unterschrieben hat oder nicht, da dieses nicht für die Abgrenzung zu Individualvereinbarung, die beiderseits auf gleicher Ebene ausgehandelt wurde, relevant ist.
Darauf würde ich mich berufen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg