Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn der Händler keine zusätzliche Garantie gegeben hat, müssten Sie im Streitfalle tatsächlich beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Gerätes vorhanden war. Bei einem Verschleißteil wie einem Akku spricht auch kein Anscheinsbeweis für einen Mangel bereits bei Übergabe. Der Beweis könnte z.B. durch ein Gutachten erbracht werden.
Sie müssen dabei beachten, dass der Gewährleistungsanspruch nach zwei Jahren verjährt und die Geltendmachung des Mangels beim Händler diese Verjährung nicht hemmt. Wenn der Händler sich nicht auf Verhandlungen einlässt, müssten Sie daher innerhalb der zwei Jahre ab Übergabe den Anspruch gerichtlich geltend machen, verbunden mit dem Risiko, dass Sie vor Gericht nicht sicher beweisen können, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war und daher auf den Kosten hängenbleiben.
Kurz gesagt: Bei einem Verschleißteil wie einem Akku, der erst kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist einen Defekt zeigt, stehen die Chancen ohne zusätzliche Garantie eher schlecht, Gewährleistungsansprüche durchzusetzen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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