Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Frage 1:
"Stimmt es das Handwerker die Ruhezeiten nicht einhalten müssen.Oder müssen die Handwerker die Ruhezeiten die laut vom Vermieter in der Hausordnung festgehalten sind einhalten"
Handwerker müssen grundsätzlich die durch die Hausordnung aufgestellten Ruhezeiten nicht einhalten.
Dies wäre praktisch auch gar nicht möglich, da oftmals Ruhezeiten von mehreren Stunden ( 13 - 15 Uhr ) in der Hausordnung verordnet werden, die Handwerker aber gar nicht so viel Pausenzeit in Anspruch nehmen können.
Dies war bei Ihnen in Hessen sogar ausdrücklich durch die Gefahrenabwehrverordnung gegen Lärm geregelt, die jedoch 2005 ersatzlos aufgehoben wurde.
Zudem verpflichtet die Hausordnung Sie als Mieter, nicht aber die Handwerker. Die hausordnung soll den Umgang der Mieter untereinander regeln.
Bei Ihnen besteht nun aber die Besonderheit, dass Sie einen besonders umfangreichen Renovierungsauftrag erteilt haben. Hier wird sich aus dem Gebot der Rücksichtnahme auf nachbarschaftliche Belange wenigstens eine Begrenzung der Arbeitszeit ergeben müssen. Von 7 bis 20 Uhr sind es schließlich 13 Stunden. Und wenn das schon seit 5 Wochen so gehe sollte, kann man den Wunsch des Nachbarn nach etwas Ruhe sicher nachvollziehen.
Insofern wäre es für das nachbarschaftliche Verhältnis nützlich, wenn man die besonders lärmintensiven Tätigkeiten so plant, dass sie nicht in die Zeit nach 17 Uhr fallen.
Bezogen auf Ihre Frage ergibt sich damit als antwort, dass Handwerksbetriebe in Hessen die Ruhezeiten der Hausordnung grundsätzlich nich einhalten müssen. Je nach Intensität und Dauer der Lärmbelästigung kann es aber gebiten sein, die sarbeiten so zu planen, dass die Lärmbelästigung für den Nachbarn möglichst gering gehalten wird. In diesem Fall ist er zur Duldung der Renovierungsmaßnahmen verpflichtet.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork, Rechtsanwalt
Antwort
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Die Renovierung geht nun zwar schon 5 Wochen seit 11 Februar aber heute war der vorletzte Tag der Arbeit und morgen werden gerade noch selbstklebende Fußleiten gemacht , Die ganze zeit hat keiner aus dem Haus ( Hochhus gesagt bis auf heute und aber in solch einen Ton hat der Nachbar die Handwerker angemacht. Ich weiß auch nicht warum er so reagiert hat wir hatten Ihm gesagt das das heute der letzte Lärm war. Also haben wir den rest auf morgen verschoben.Nur wir müssen jeden weiteren Tag auch selbst bezahlen.
Gerade wenn die Arbeiten kurz vor dem Abschluss standen und der Nachbar diese ja quasi bereits 5 Wochen geduldet hat, wäre die Unterbrechung der Arbeit unnötig gewesen.
Dann haben sie zwar sehr besonnen und im Sinne des nachbarschaftlichen Friedens gehandelt, nötig war dies dann aber nicht.